Pro Verbraucher

ProVerbraucher-Logo

ADVERTORIAL

Bei uns dreht sich alles um Versicherungen

Glasversicherung

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Für Ihr Zuhause bekommen Sie eine alte Vitrine, welche als Erbstück bereits seit vielen Generationen in Ihrer Familie weitergegeben wurde. Sie stellen diese im Wohnzimmer auf, denn sie hat nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern die Vitrine passt auch perfekt zu Ihrem Einrichtungsstil. Da Glas leider leicht zerbrechlich ist, kann es im Trubel des Alltags dazu kommen, dass die Glasscheibe der Vitrine zu Bruch geht. Wenn Verglasungen in Ihrem Heim beschädigt werden, können hohe Rechnungen für den Ersatz auf Sie zukommen. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, hilft Ihnen der Abschluss einer Glasversicherung.

Was genau eine Glasversicherung beinhaltet, für wen diese sinnvoll ist und was Sie beim Abschluss beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist eine Glasversicherung?

Eine Glasversicherung (teilweise auch Glasbruchversicherung genannt) dient zum Schutz vor überraschenden Kosten, wenn Verglasungen oder Glasflächen am oder im Haus bzw. in der Wohnung beschädigt werden. Wird etwas Gläsernes beschädigt, ist eine Reparatur nicht in jedem Fall möglich. Im schlimmsten Fall muss der beschädigte Gegenstand ganz wiederhergestellt werden und das ist in der Regel sehr kostspielig. Die Annahme, dass alle Schäden an Glas über die Hausrat-, die Wohngebäude oder Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist recht weit verbreitet – jedoch stimmt dies nicht. Hierbei muss unterschieden werden zwischen der Art des Glasschadens: Die Hausratversicherung zahlt beispielsweise nur für die Glasschäden, welche durch Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstehen. Wer darüber hinaus für andere Schadensfälle abgesichert sein möchte, kann sich mit einem Zusatzschutz in Form einer Glasversicherung schützen.

Die Glasversicherung gehört grundsätzlich zu den Sachversicherungen. Sie soll die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Beschädigungen an Glas erstatten. Eine Glasversicherung kann in der Regel in Verbindung mit der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Man spricht dabei dann von einem sogenannten Zusatzbaustein.

Wann zahlt die Glasversicherung und welche Kosten übernimmt sie?

Grundsätzlich gilt: Die Kosten, die durch einen Glasbruch entstehen, werden von der Glasversicherung übernommen. Jedoch gibt es einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. In der Regel muss es sich bei dem Glas, das beschädigt wurde, um Flachglas handeln. Das könnten zum Beispiel Wintergärten, Duschkabinen, Standspiegel oder Vitrinen sein. Gegenstände aus Hohlglas sind meist nicht mitversichert. Unter die Kategorie Hohlglas fallen zum Beispiel Vasen, Trinkgläser oder Lampenschirme.


Außerdem darf die Ursache des Schadens nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sein. Wird ein Glas beispielsweise durch Hagel, Einbruch oder einen Wohnungsbrand beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Zudem zahlt die Versicherung in der Regel nur dann, wenn das Glas zerstört ist. Sollte das Glas lediglich einen Kratzer abbekommen oder nur eine Ecke abgeschlagen werden, ist das noch nicht in der Versicherung enthalten.

Entsteht ein Glasschaden, der ein Versicherungsfall ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder die Neubeschaffung des Materials. Des Weiteren zahlt die Glasversicherung auch die folgenden möglichen Kosten: Im Zusammenhang mit dem Schaden entstandene Aufwände (z. B. Notverglasung) Aufräumarbeiten, Entsorgungskosten und Handwerkerkosten für Reparatur und Montage.

Glasversicherung

Es gibt auch Einschränkungen bei der Übernahme der Kosten. Manche Aufwendungen übernimmt die Glasversicherung nur dann, wenn es gesondert vereinbart und versichert wurde. Beispiele dafür könnten sein: Ersatz von auf der Glasfläche angebrachten Schriften, Behebung von Beschädigungen an Mauerwerk, Beschlägen und Rahmungen, Gerüstkosten oder Demontage und Wiederanbringen von Objekten, die der Behebung des Schadens im Wege stehen (zum Beispiel Fenstergitter).

Was ist in der Glasversicherung abgedeckt?

Versichert sind oftmals die folgenden Objekte:

Was genau im Versicherungsschutz enthalten ist, ist je nach Police unterschiedlich.

Bei der Vielzahl an Anbietern fällt der Umfang der Versicherung auch jeweils verschieden aus. Bei manchen Versicherungs-Anbietern können Sie den Umfang auch mitbestimmen und damit den ohnehin gegebenen Schutz noch erweitern.

Wichtig zu beachten: Einige Gläser oder Glasflächen sind bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen. Von der Glasversicherung ausgeschlossen sind zum Beispiel: Gläser/Glasflächen, welche nicht installiert beziehungsweise fest montiert sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Hohlgläser, Geschirr, Lampen, Handspiegel oder optische Gläser (z. B. Brillen, Ferngläser, etc.) handeln. Auch die Glasscheibe an Ihrem Smartphone, Tablet oder Fernseher sind bei den meisten Anbietern nicht in der Glasversicherung enthalten.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Eine Glasversicherung kann alleinstehend oder in Kombination mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. In jeder Wohnung oder jedem Haus gibt es viele Flächen aus Glas. Bei Duschkabinen, Spiegeln, Lampenschirmen und mehr besteht immer das Risiko, dass diese Glasflächen zu Bruch gehen. Doch lohnt es sich für jeden Haushalt extra für solche Gegenstände eine Glasversicherung abzuschließen? Das muss immer individuell bewertet werden. Bei dieser Entscheidung sollten vor allem die folgenden Aspekte beachtet werden:

Gibt es in Ihrem Heim sehr große Terrassentüren oder Fenster? Diese könnten z. B. durch Wärmespannung kaputt gehen und würden hohe Kosten zur Folge haben.

Haben Sie bereits eine Familie gegründet oder einen vierbeinigen Mitbewohner? Sowohl Ihre Kinder als auch mögliche Haustiere tragen zu einem erhöhten Risiko bei, dass Glasflächen in Ihrem Zuhause zerstört werden könnten.

Stehen größere Um- oder Anbaumaßnahmen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung an? Dabei kann durchaus Glas zu Bruch gehen. Da Baumaßnahmen zumeist ohnehin schon sehr kostspielig sind, könnten die unerwünschte Zusatzkosten, die hierbei entstehen, vermieden werden.

Einen Wintergarten oder ein Gewächshaus zu kaufen, hat sehr hohe Anschaffungskosten zur Folge. Sollte dann noch eine der Glasflächen zerbersten, kann auch dieser Glasbruch schnell zu unerwarteten und hohen Kosten führen.

Vor dem Abschluss einer Glasversicherung sollten Sie zuerst prüfen, ob (und wenn ja, in welchem Umfang) Glasschäden schon in Ihrer Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung enthalten sind. Je nachdem, wie Sie für mögliche Glasschäden bereits abgesichert sind, können Sie dann kalkulieren, ob sich der Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung lohnt. Haben Sie viele Glasflächen in Ihrem Zuhause und damit auch ein höheres Risiko auf hohen Kosten im Schadensfall sitzen zu bleiben, ist es sicherlich ratsam sich zumindest einmal über eine mögliche Glasversicherung zu informieren.

Das könnte Sie auch interessieren
Gegenstandsversicherung

Gegenstandsversicherung

Gegenstandsversicherung Wertgegenstände absichern Der Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von wertvollen Gegenständen ist immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Glück im Unglück ist es, wenn man

Weiterlesen »
Gartenversicherung

Gartenversicherung

Gartenversicherung So versichern Sie Ihren Garten richtig! Gartenarbeit ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung – egal ob es der eigene Garten direkt am Grundstück oder ein Schrebergarten

Weiterlesen »