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Die Jagdhaftpflichtversicherung

Rund 4.600 Jägerinnen und Jäger gibt es allein in Bayern. Mehr als die Hälfte der Deutschen mit einem Jagdschein möchte mit dem Jagen einen Beitrag zum angewandten Naturschutz leisten. Doch als Voraussetzung für einen Jagdschein benötigen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung. Wir klären Sie in diesem Beitrag über die Notwendigkeit der Jagdhaftpflichtversicherung auf und bringen Ihnen Themen wie die Jadgsaison näher.

Ist Jagen wichtig für die Natur?

Bereits seit Jahrtausenden gehen die Menschen auf Jagd. Während es früher noch lebensnotwendig war, da die Jagd Nahrung, Werkzeuge und Kleidung lieferte, wird sie heute als Notwendigkeit für den Naturschutz angesehen. Denn die Jagd dient dazu, den Überschuss an Wild zu verhindern und durch die Jagd von kranken und alten Tieren den Fortbestand einer Wildart gesund zu halten. Zur Jagd gehört nicht nur das Erlegen, sondern vielmehr auch das Beobachten und Hegen der Tiere. Trotzdem wird von vielen Menschen die Jagd als kritisch angesehen, da einige Jäger:innen leider nur aus Spaß jagen und auf eine Trophäe aus sind. Beim Jagen ist es daher wichtig, dass eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist und die Tierart nicht gefährdet ist. Ob nun das Jagen wirklich notwendig ist und ein Beitrag zum Naturschutz ist, bleibt daher eine bestrittene Frage.

Jagdsaison

Sie haben einen Jagdschein und möchten nun raus in die Natur und Wild erlegen? So einfach geht das allerdings nicht! Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) hat für den Schutz der Tiere eine Verordnung über die Jagdzeiten erlassen. So werden gewisse Tierarten komplett von der Jagd ausgeschlossen oder dürfen nur in vorgegebenen Monaten gejagt werden. Die Jagdsaison der einzelnen Wildarten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Jagdsaison Tierart
01.08. – 28.02. Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild
01.08. – 15.12. Gamswild
01.08. – 31.01. Muffelwild
01.01. – 31.12. Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs
01.10. – 15.01. Feldhase
01.08. – 31.10. Dachs
16.10. – 28.02. Baummarder, Steinmarder
01.08. – 28.02. Iltis, Hermelin, Mauswiesel
01.09. – 15.12. Rebhuhn
01.10. – 15.01. Fasan
15.03. – 15.05. / 01.10. – 15.01. Wildtruthahn
01.10. – 15.01. Wildtruthuhn
01.11. – 20.02. Wildtauben, Höckerschwan
01.10. – 15.01. Wildgans, Wildente
16.10. – 15.01. Waldschnepfe
11.09. – 20.02. Blässhuhn
01.10. – 10.02. Möwen

Folgende Tierarten sind über das gesamte Jahr geschont und dürfen nicht gejagt werden:

Bußgeld für Jäger:innen

Als Jäger:in müssen Sie sich an strenge Vorgaben und Richtlinien halten. Befolgen Sie diese nicht, drohen Ihnen hohe Geld- und Haftstrafen.

Jagen Sie beispielsweise ohne gültigen Jagdschein, werden 500 bis 1.500 Euro fällig. Halten Sie sich nicht an die Schonzeiten der Tierarten fällt ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro an – die Höhe hängt von der Bedrohung der gejagten Tierart ab. Ebenso sollten Sie vermeiden auf fremdem Grundbesitz der Jagd nachzugehen – werden sie erwischt, müssen Sie 100 bis 1.000 Euro Strafe zahlen. Gehen Sie mit nicht erlaubten Gerätschaften jagen, können dafür bis zu 500 Euro Bußgeld anfallen. Wenn Sie ohne Jagdschein noch gegen weitere Regeln beim Jagen verstoßen, droht Ihnen eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren. Betreiben Sie außerdem ohne Jagdschein regelmäßig eine Wilderei, können Sie bis zu 5 Jahre im Gefängnis einsitzen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung

Um den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung kommen Sie nicht herum, wenn Sie einen Jagdschein machen möchten. Ebenso wird die Versicherung bei der Verlängerung Ihres Scheins benötigt, daher sollten Sie stets eine Jagdhaftpflichtversicherung besitzen.

Doch warum ist eine Jagdhaftpflichtversicherung so wichtig? Als Jäger:in sind Sie mit einer besonderen Verantwortung verbunden und haften bei Schäden mit Ihrem Privatvermögen. Verursachen Sie oder Ihr Jagdhund einen Schaden, kann es daher ganz schön teuer werden. Egal ob als Hobby oder Berufsjäger:in – schützen Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen!

  • Finanzieller Schutz bei Haftpflichtansprüchen gegen Jäger:innen, Veranstalter:innen von Jagdgesellschaften und Pächter:innen.
  • Versicherung von Unfällen, die durch Waffen verursacht werden.
  • Absicherung von fahrlässigem Waffengebrauch außerhalb der Jagd.
  • Kostenübernahme bei Unfällen in Hochsitzen oder Hütten.
  • Bei Weiterverkauf/-gabe von Ihrem erlegten Wild, haftet Ihre Versicherung.
  • Versicherung von Schäden an Dritten durch das Abrichten, Halten und Führen von Jagdhunden, Beizvögeln oder anderen Tieren für die Jagd.
  • Mitversicherung der Welpen Ihres Jagdhunde bis zu einem Alter von 12 Monaten.
  • Übernahme von Schäden an Personen, Sachgegenständen und Vermögen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Übernahme der Kosten für die gesamte Schadensabwicklung und Rechtsverteidigung, wenn nötig.

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Ohne Jagdhaftpflicht auch kein Jagdschein.

Sie sind ein:e junge Jäger:in, Jagdpächter:in oder bereits Profi? Falls Sie noch keine zuverlässige und vertrauensvolle Jagdhaftpflichtversicherung haben, informieren Sie sich jetzt ausführlich über die ERGO Jagdhaftpflichtversicherung. Diese können Sie beispielsweise für 82,99 Euro im Jahr abschließen und sind rundum geschützt. Weitere Versicherungsanbieter der Jagdhaftpflichtversicherung können Sie in unserem Jagdhaftpflicht Vergleich entdecken.

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