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Kosten für ein Pflegeheim

Mit diesen Kosten müssen Sie für die Unterbringung in einem Pflegeheim rechnen

Der Umzug in ein Pflegeheim ist für Senioren und Seniorinnen und betroffene Familienmitglieder oft ein schwieriger Schritt, dem ein langer Entscheidungsprozess vorausgeht. Schließlich will man Oma und Opa oder die Eltern in guten Händen wissen. Neben der Auswahl eines geeigneten Pflegeheims kommt deshalb auch irgendwann die Kostenfrage auf. Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? Übernimmt die Versicherung die Pflegeheimkosten? Wie hoch sind die Kosten?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, mit welchen Pflegeheim-Kosten Sie rechnen müssen und geben Ihnen Tipps und Tricks zur Hand, wie Sie die private Kostenlast für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich halten können.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?

Die Kosten für ein Pflegeheim lassen sich nicht pauschal anzeigen. Grundsätzlich setzen sich die Pflegeheimkosten jedoch aus diesen 3 Positionen zusammen:

Je nach dem, in welchem Bundesland die Pflege in Anspruch genommen wird, müssen Sie im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere oder niedrigere Beiträge im Eigenanteil zahlen. Zusätzlich hat jedes Pflegeheim individuelle Kostensätze. Der Bundesdurchschnitt lag im Juli 2023 bei 2.610 Euro pro Monat, OHNE Zuschüsse (Quelle: vdek.com, zuletzt aufgerufen am 18.12.2023). Ganz schön teuer oder? Im Besten Fall haben Sie frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten für ein Pflegeheim übernehmen kann.

Beispiel-Kostenrechnung

*Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um den Bundesdurchschnitt handelt. In Ihrer Region können die Kosten für ein Pflegeheim höher oder niedriger ausfallen.

Pflegeheimkosten je Bundesland

(IN EUR PRO MONAT, OHNE ZUSCHÜSSE)*
Bundesland EEE (ohne Zuschüsse) Verpflegung + Unterkunft Investitionskosten Gesamt
Baden-Württemberg 1.550 EUR 983 EUR 457 EUR 2.990 EUR
Bayern 1.332 EUR 764 EUR 419 EUR 2.515 EUR
Berlin 1.459 EUR 712 EUR 411 EUR 2.582 EUR
Brandenburg 1.236 EUR 770 EUR 311 EUR 2.317 EUR
Bremen 1.118 EUR 904 EUR 538 EUR 2.560 EUR
Hamburg 1.054 EUR 866 EUR 569 EUR 2.489 EUR
Hessen 1.261 EUR 795 EUR 510 EUR 2.566 EUR
Mecklenburg-Vorpommern 1.232 EUR 716 EUR 350 EUR 2.298 EUR
Niedersachsen 1.098 EUR 754 EUR 509 EUR 2.361 EUR
Nordrhein-Westfalen 1.149 EUR 1.137 EUR 572 EUR 2.858 EUR
Rheinland-Pfalz 1.161 EUR 1.093 EUR 463 EUR 2.717 EUR
Saarland 1.336 EUR 1.055 EUR 517 EUR 2.908 EUR
Sachsen 1.291 EUR 723 EUR 428 EUR 2.452 EUR
Sachsen-Anhalt 1.048 EUR 691 EUR 308 EUR 2.047 EUR
Schleswig-Holstein 1.115 EUR 870 EUR 513 EUR 2.498 EUR
Thüringen 1.120 EUR 804 EUR 380 EUR 2.304 EUR

*Es handelt sich hier um Durchschnittswerte. Die Kennzahlen können je nach Pflegestelle höher oder niedriger als der Durchschnittswert sein (Quelle: vdek.com, zuletzt aufgerufen am 18.12.2023)

So können Sie die Kosten für ein Pflegeheim reduzieren

1. Nehmen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch, um die Kosten für ein Pflegeheim zu senken

Unabhängig davon, ob Sie in ein Pflegeheim müssen oder noch zuhause wohnen, können Sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit eine Pflegestufe beantragen. Denn das Pflegegeld können Sie auch für eine häusliche Pflege, Ihre Angehörigen, die sich um Sie kümmern oder für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Zudem ist eine Pflegestufe nicht von Ihrem Alter abhängig. Auch wenn bei Pflegeheimen immer nur an Seniorinnen und Senioren gedacht wird, können durchaus auch jungen Menschen pflegebedürftig sein.

Eine Pflegestufe bestimmt anhand des Pflege- und Hilfsbedarfs einer Person den Umfang an Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse. Seit 2017 gibt es fünf Pflegestufen.

Seit der Neueinführung der fünf Pflegegrade profitieren vor allem demenzkranke Menschen von einem größeren Leistungsspektrum. Die Devise der Pflegestufen lautet: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, einen umso höheren Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen erhält diese.

Um eine Pflegestufe zu erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend bewertet ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes (MD) Ihre Pflege-  und Hilfsbedürftigkeit und stuft Sie dementsprechend in einen Pflegegrad ein.

Sie sind noch weitgehend selbstständig, können sich noch selbst versorgen und Ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen. Sie haben mit dem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld oder auf Kurzzeitpflege. Für diesen Pflegegrad müssen Sie im aktuellen Begutachtungsverfahren 12,5 – 27 Punkte haben.

Für den Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vorliegen. Im aktuellen Begutachtungsverfahren müssen Sie 27 – 47,5 Punkte haben.

Für den Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vorliegen. Im aktuellen Begutachtungsverfahren müssen Sie 27 – 47,5 Punkte haben.

Werden Sie in den Pflegegrad 4 eingestuft, liegt bereits eine schwerste Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vor, sodass Sie auf Unterstützung angewiesen sind. Personen in diesem Pflegegrad fallen meist in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen von Dauer sind. Zwischen 70 und 90 Punkten benötigen Sie in Ihrem aktuellen Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 4.

Wenn eine schwerste Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung vorliegt, werden Sie in den Pflegegrad 5 eingestuft. Dabei handelt es sich um den höchsten Pflegegrad. Im aktuellen Pflegegutachten sind für diesen Pflegegrad 90 bis 100 Punkte nötig.

Leistungen nach Pflegegraden für die vollstationäre Pflege

Nach „Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 43 Inhalt der Leistung“ haben Sie bei der Pflegekasse je nach Einstufung in einen Pflegegrad Anspruch auf Pflegezuschüsse bei der vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim.
Zuschüsse nach Pflegegrad:

Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim

Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 bekommen einen weiteren Leistungszuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten, der abhängig von der Heimverweildauer ist. Je länger die Pflegebedürftigen im Heim wohnen und betreut werden, desto mehr wird bezuschusst (siehe Tabelle). Dies bedeutet eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen.

Zuschüsse nach Verweildauer im Heim:

2. Beantragen Sie Wohngeld für die Unterbringung im Pflegeheim, um die Kosten für ein Pflegeheim zu reduzieren

Sie wohnen oder wohnten kurz vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein? Glück gehabt! Denn nun können Sie auch das sogenannte Pflegewohngeld als Zuschuss beantragen und noch einmal Kosten sparen, falls Sie die Investitionskosten nicht selbst tragen können.

Die Höhe des Zuschuss ist abhängig vom persönlichen Einkommen und Vermögen. Der Antrag zu Pflegewohngeld muss jedes Jahr neu beim Sozialamt gestellt werden.

Und so geht´s:

3. Sorgen Sie mit einer Pflegezusatzversicherung vor

Wer rechtzeitig vorsorgt, muss sich im Ernstfall keine Sorgen um die Kosten in einem Pflegeheim machen. Sorgt man vor, verhindert man, dass bei Inanspruchnahme eines Pflegeheims Kostendruck entsteht und man womöglich aus Kostengründen in ein Pflegeheim gehen muss, welches den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen nicht gerecht wird. Eine Pflegezusatzversicherung enthält meist folgende Leistungen:

Eine Pflegezusatzversicherung gibt es bereits ab:

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