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Wer an ein Pflegeheim denkt, sieht sofort ein heruntergekommenes Gebäude voll mit alten Menschen vor sich, die einen unangenehmen Urin-Geruch verbreiten. Deshalb ist es für jeden Menschen eine Horrorvorstellung einmal selbst in einem solchen Pflegeheim zu landen. Doch es gibt durchaus auch sehr schöne Pflegeheime, in denen Sie gut umsorgt werden und es sich in gemütlicher Einrichtung gut gehen lassen können. Das hat allerdings seinen Preis. Denn Pflegeheime sind eine teure Angelegenheit. Wir klären Sie auf, mit welchen Pflegeheim-Kosten Sie rechnen müssen und was es mit den Pflegegraden auf sich hat.
Unabhängig davon, ob Sie in ein Pflegeheim müssen oder noch zuhause wohnen bleiben, können Sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit eine Pflegestufe beantragen. Denn das Pflegegeld können Sie auch für eine häusliche Pflege, Ihre Angehörigen, die sich um Sie kümmern oder für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Zudem ist eine Pflegestufe nicht von Ihrem Alter abhängig. Auch wenn bei Pflegeheimen immer nur an Seniorinnen und Senioren gedacht wird, kann es durchaus auch einen jungen Menschen treffen, ein Pflegefall zu werden. Sei es durch einen Unfall oder eine Krankheit. Daher ist es nie zu früh, sich über eine Pflegezusatzversicherung und die Kosten eines Pflegeheims zu informieren.
Eine Pflegestufe bestimmt anhand des Pflege- und Hilfsbedarfs einer Person den Umfang an Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse. Seit 2017 gibt es fünf Pflegestufen – vorher gab es nur drei Pflegegrade und die Pflegestufe 0 für erheblich eingeschränkte Alltagskompetenzen. Seit der Neueinführung der fünf Pflegegrade profitieren vor allem demenzkranke Menschen von einem größeren Leistungsspektrum. Die Devise der Pflegestufen lautet: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, einen umso höheren Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen erhält diese.
Um eine Pflegestufe zu erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend bewertet ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes (MD) Ihre Pflege- und Hilfsbedürftigkeit und stuft Sie dementsprechend in einen Pflegegrad ein.
Sie sind noch weitgehend selbstständig, können sich noch selbst versorgen und Ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen. Sie haben mit dem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld oder auf Kurzzeitpflege. Für diesen Pflegegrad müssen Sie im aktuellen Begutachtungsverfahren 12,5 – 27 Punkte haben.
Betrachten wir zuerst den Sicherheitsaspekt von Winterreifen: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf einer glatten Straße beträgt Ihr Bremsweg mit Winterreifen 70-100 Meter, mit Sommerreifen dagegen 140-200 Meter. Auf schneebedeckten Straßen ist der Bremsweg mit Winterreifen 25-35 Meter und mit Sommerreifen 50-70 Meter lang. Wie Sie sehen, verdoppelt sich Ihr Bremsweg, wenn Ihr Auto nicht wintertauglich ist.
Für den Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vorliegen. Im aktuellen Begutachtungsverfahren müssen Sie 27 – 47,5 Punkte haben.
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss Ihre Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sein. Im aktuellen Begutachtungsverfahren benötigen Sie für diesen Pflegegrad 47,5 – 70 Punkte.
Werden Sie in den Pflegegrad 4 eingestuft, liegt bereits eine schwerste Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vor, sodass Sie auf Unterstützung angewiesen sind. Personen in diesem Pflegegrad fallen meist in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen von Dauer sind. Zwischen 70 und 90 Punkten benötigen Sie in Ihrem aktuellen Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 4.
Wenn eine schwerste Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung vorliegt, werden Sie in den Pflegegrad 5 eingestuft. Dabei handelt es sich um den höchsten Pflegegrad. Im aktuellen Pflegegutachten sind für diesen Pflegegrad 90 bis 100 Punkte nötig.
Die Leistungen der einzelnen Pflegrade können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Pflegegeld
–
316 Euro/Monat
545 Euro/Monat
728 Euro/Monat
901 Euro/Monat
Pflegesachleistung
–
316 Euro/Monat
1.363 Euro/Monat
1.693 Euro/Monat
2.095 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege
–
689 Euro/Monat
1.298 Euro/Monat
1.612 Euro/Monat
1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege
–
1.774 Euro/Jahr
1.774 Euro/Jahr
1.774 Euro/Jahr
1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege
–
1.612 Euro/Jahr
1.612 Euro/Jahr
1.612 Euro/Jahr
1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege
–
770 Euro/Monat
1.262 Euro/Monat
1.775 Euro/Monat
2.005 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro/Monat
125 Euro/Monat
125 Euro/Monat
125 Euro/Monat
125 Euro/Monat
Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln
bis zu 40 Euro/Monat
bis zu 40 Euro/Monat
bis zu 40 Euro/Monat
bis zu 40 Euro/Monat
bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf
25,50 Euro/Monat
25,50 Euro/Monat
25,50 Euro/Monat
25,50 Euro/Monat
25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung
4.000 Euro einmalig
4.000 Euro einmalig
4.000 Euro einmalig
4.000 Euro einmalig
4.000 Euro einmalig
Wohngruppenzuschuss
214 Euro/Monat
214 Euro/Monat
214 Euro/Monat
214 Euro/Monat
214 Euro/Monat
Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 bekommen folgenden Leistungszuschlag für die vollstationäre Pflege:
Jetzt haben wir schon so viel vom Pflegegutachten bzw. dem Begutachtungsverfahren erzählt – doch was genau wird eigentlich begutachtet? Folgende Kriterien spielen bei Ihrem Pflegegutachten eine Rolle:
Können Sie sich noch selbstständig bewegen? Können Sie Ihre Körperhaltung verändern?
Können Sie sich noch örtlich und zeitlich orientieren? Können Sie selbst Entscheidungen treffen? Können Sie noch Gespräche führen und Ihre Bedürfnisse mitteilen?
Benötigen Sie Hilfe wegen psychischer Probleme? Legen Sie ein aggressives oder ängstliche Verhalten an den Tag?
Können Sie sich noch selbst waschen und pflegen?
Benötigen Sie Hilfe beim Umgang mit Krankheiten und Behandlungen (z.B. Dialyse, Verbandswechsel, Medikamenteneinnahme etc.)?
Können Sie noch Ihren Tagesablauf eigenständig planen und Kontakte pflegen?
Für jedes der oben genannten Kriterien vergibt der/die Gutachter:in entsprechend Punkte. Die einzelnen Kriterien sind dabei unterschiedlich gewichtet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt Ihren Pflegegrad.
Wie Sie nun der obigen Tabelle entnehmen können, ist der Zuschuss fürs Pflegeheim abhängig von Ihrem Pflegegrad. Dies hat den Grund, weil sich auch der Preis des Pflegeheims erhöht, je mehr Hilfe und Pflege Sie benötigen. Die Kosten für ein Pflegeheim sind demnach abhängig von Ihrem Pflegegrad und gleichzeitig von Ihrem Bundesland. Während Sie in Nordrhein-Westfalen mit rund 4.000 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen müssen, sind es in Sachsen-Anhalt nur 2.500 Euro. Durchschnittlich müssen Sie deutschlandweit mit einem monatlichen Preis von ca. 2.179 Euro rechnen. Davon wird dann der Zuschuss von Ihrer Pflegeversicherung abgezogen und es bleibt Ihnen ein Eigenanteil von maximal 2.054 Euro bei Pflegegrad 1, 1.409 Euro bei Pflegegrad 2, 970 Euro bei Pflegegrad 3, 404 Euro bei Pflegegrad 4 und 174 Euro bei Pflegegrad 5.
Bei den Pflegegraden 1 und 2 ist der Eigenanteil für viele Renter:innen zu hoch, sodass sie sich diesen nicht leisten können. Damit Sie auf Ihre notwendige Pflege nicht verzichten müssen, schließen Sie rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung ab, um Ihren Eigenanteil auf ein Minimum zu reduzieren.