Pferdehaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung Der Traum vom eigenen Pferd beginnt meist bereits im Kindesalter. Der Wunsch nach einem Pony zum Striegeln und Streicheln ist besonders bei der jüngsten
Startseite » Ratgeber » Checkliste Hundehaftpflichtversicherung
Wenn Sie in Deutschland einen oder mehrere Hunde besitzen, müssen Sie für alle Schäden haften, die Ihre Hunde verursachen. Dies gilt generell nicht nur, während Ihr Hund zum Zeitpunkt, in dem der Schaden entsteht, in Ihrer Obhut ist. Auch wenn sich das Haustier in privater Fremdhütung durch Dritte (z. B. bei der Verwandtschaft oder einem/einer Freund:in) befindet, sind Sie jederzeit für Ihren Vierbeiner und seine Taten sowie deren Folgen verantwortlich. Eine Umfrage zu diesem Thema ergab, dass der Großteil der befragten Hundebesitzer:innen (72 % der befragten Personen) bereits eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen und sich darüber hinaus weitere 17 % vorstellen könnten, diese abzuschließen. Dieser hohe Anteil ist vermutlich unter anderem darin begründet, dass in manchen Bundesländern eine Tierhaftpflichtversicherung sogar rechtlich verpflichtend ist.
Was sollten Sie über die Hundehaftpflichtversicherung wissen? In welchen Bundesländern sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese abzuschließen? Lohnt es sich auch in Gegenden ohne diese Pflicht eine Hundehaftplicht zu haben? Auf diese Fragen werden wir Ihnen im Folgenden Antworten geben. Alle wichtigen Informationen rund um die Hundehaftpflichtversicherung können Sie außerdem direkt über nachfolgenden Button herunterladen.
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie als Hundehalter:in (auch ohne eigenes Verschulden) dafür aufkommen. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 833 Haftung des Tierhalters: „Wird durch ein Tier […] der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]“ Bei Schadensfällen, welche sich in Personenschäden äußern, geschieht dies beispielsweise vor allem durch Schmerzensgeldzahlungen. Manchmal können die Folgen der Schäden auch langfristige Zahlungsforderungen des/der Geschädigten gegenüber dem/der Besitzer:in des Hundes sein. Um diese oftmals hohen Summen nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, kann der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung hilfreich sein. Im Schadensfall kann eine Hundehaftpflicht nicht nur Sie, sondern auch die/den Geschädigte:n schützen.
Die wohl bedeutendste Leistung der Hundehaftpflichtversicherung ist in der Regel die Übernahme aller Haftpflichtschäden, die durch den (versicherten) Hund verursacht werden. Diese Schäden sind bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme versichert. Der Wert der Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Summe Ihre Versicherung für die Schäden aufkommt, welche Ihr Hund verursacht hat. Die Deckungssummen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Gängige Deckungssummen liegen zwischen drei und fünf Millionen Euro. In einigen Bundesländern gibt es dazu auch gesetzliche Vorschriften. In Niedersachsen müssen Sie beispielsweise eine Mindest-Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden festlegen. Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht sollten Sie dies an Ihre individuellen Voraussetzungen anpassen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert eine möglichst hohe Deckungssumme mit einer eher kleinen Selbstbeteiligungssumme festzulegen. Damit müssen Sie nicht jeden Monat einen hohen Betrag einzahlen, aber haben dennoch ausreichend Schutz im Schadensfall. Überprüfen Sie vor Abschluss auch genau, für welche Schäden die Versicherung aufkommt. Die drei üblichsten Schadensfälle, für die Hundehaftpflichtversicherungen aufkommen müssen, sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausschlusskriterien sind bei solchen Schäden zu finden, die ihren Ursprung in besonders gefährlichen Umständen haben. Ein Beispiel dafür könnte folgendes Szenario sein: Ein verhaltensauffälliger Hund läuft ohne Leine und Aufsicht herum und richtet einen großen Schaden an. In diesem Fall würde die Versicherung nicht die Kosten durch den entstandenen Schaden übernehmen.
Sie tragen die volle Verantwortung für Ihren Hund: Verursacht dieser einen Schaden, müssen Sie als Hundehalter:in dafür aufkommen.
Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung umfassen im Wesentlichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihren Hund verursacht werden.
Die Deckungssumme sollten Sie ausreichend hoch festgelegen, um im Schadensfall nicht vor unbezahlbaren Kosten zu stehen.
Das Ziel der Hundehaftpflichtversicherung ist es, Sie umfassend vor den möglichen finanziellen Folgen zu schützen, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht hat. In einigen Bundesländern in Deutschland muss eine Hundehaftpflichtversicherung verbindlich für alle Hunderassen abgeschlossen werden. Dies gilt zwar nicht deutschlandweit, dennoch gibt es in den übrigen Bundesländern meist eine abgewandelte Form dieser Pflicht. Dort sind Sie dann nur beim Besitz bestimmter Hunderassen gesetzlich daran gebunden, eine Hundehaftpflicht abzuschließen.
In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt aktuell eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde. Vorgeschrieben ist in diesen Bundesländern meist nicht nur der Nachweis der Versicherung (für egal welche Hunderasse), sondern auch die Mindesthöhe der Versicherungssumme.
Alle anderen Bundesländer schreiben eine notwendige Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde(rassen) vor. Um welche Rassen es sich dabei genau handelt, unterscheidet sich je nach Bundesland. Einige Beispiele zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Die Versicherungspflicht kann hier in einzelnen Gemeinden für „Kampfhunde“ vorgeschrieben sein. Dabei werden diese Hunde in Bayern in drei Kategorien unterschieden. Zum einen gibt es die Hunde, die unwiderlegbar als Kampfhunde gelten. Außerdem gibt es die Hunde, welche grundsätzlich als Kampfhunde gelten, deren Eigenschaft jedoch im Einzelfall durch ein sogenanntes Negativzeugnis widerlegt werden kann. In die letzte Kategorie fallen die Hunde, die nicht als Kampfhunde gelten, jedoch mit dem Ziel einer erhöhten Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgebildet wurden.
Hier gilt die Versicherungspflicht nur für „Kampfhunde“. Die Rassen Pit Bull Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier gelten in jedem Fall als Kampfhund. Halter:innen dieser Hunde können einen Wesenstest mit Ihrem Hund durchführen, welcher belegen kann, dass der Hund nicht gefährlich ist. Auch andere Hunderassen können in Baden-Württemberg versicherungspflichtig werden, wenn bei ihnen eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit festgestellt wird.
Hier sind Hundehalter:innen, deren Hunde aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden, verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Hunde, deren Widerristhöhe bei mindestens 40 cm liegt und/oder Hunde, die 20 kg oder mehr wiegen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss dabei mindestens 500.000 Euro und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 250.000 Euro betragen.
Versicherungspflichtig sind Halter:innen von Hunden, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Die Hundehaftpflichtversicherung muss bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro und bei Sachschäden mindestens 250.000 Euro betragen.
Grundsätzlich ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter:innen sinnvoll. Auch wenn an Ihrem Wohnort keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, sollten Sie einen Abschluss dieser Versicherung in Betracht ziehen. Da in Deutschland alle Hundehalter:innen für Schäden, die deren Tier verursacht, per Gesetz haften müssen, können Sie mit einer Hundehaftpflicht auf der sicheren Seite sein. Denn auch wenn Ihr Hund (sehr) gut erzogen ist, kann es dennoch zu unerwarteten Ausnahmesituationen kommen. Ihr Vierbeiner kann beispielsweise plötzlich über die Straße laufen – weil er sich vielleicht vor etwas erschrocken hat – und dadurch einen Verkehrsunfall mit teuren Sach- und Personenschäden verursachen. Oder es erschreckt sich ein/eine Passant:in (vielleicht sogar grundlos) vor Ihrem Vierbeiner und stürzt als Folge vom Fahrrad. Für all diese Schäden müssen Sie stets haften. Es ist dabei auch nicht von Bedeutung, ob Sie einen Pitbull-Terrier, Labrador, Mops oder Dackel besitzen, denn eine Hundehaftpflichtversicherung ist unabhängig von der Hunderasse sinnvoll, um für alle Fälle abgesichert zu sein.
Denken Sie vielleicht im Moment darüber nach, sich einen Hund anzuschaffen? Oder besitzen Sie bereits einen und haben diesen noch nicht versichert? Sicherlich lohnt es sich in beiden Fällen, den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung zu erwägen. Die wichtigsten Informationen rund um die gesetzlichen Pflichten, was diese genau beinhaltet und ob sich ein Abschluss lohnt, haben wir Ihnen aufgezeigt. Um sich, Ihren Vierbeiner und Ihre umstehenden Menschen zu schützen, ist es sinnvoll, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Damit können Sie bedenkenlos Ihr Zuhause gemeinsam mit Ihrem Hund verlassen und müssen nicht ständig auf der Hut sein, ob vielleicht eine überraschende und unberechenbare Ausnahmesituation eintritt.
Laden Sie sich gerne unsere praktische Checkliste rund um die Hundehaftpflichtversicherung herunter oder schließen Sie direkt über nachfolgenden Button die ERGO Hundehaftpflichtversicherung ab.
Wie hilfreich war dieser Beitrag?
Klicke auf die Sterne um zu bewerten!
Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.
Pferdehaftpflichtversicherung Der Traum vom eigenen Pferd beginnt meist bereits im Kindesalter. Der Wunsch nach einem Pony zum Striegeln und Streicheln ist besonders bei der jüngsten
Die Hundehaftpflichtversicherung Einer Statista Umfrage zufolge gaben im Jahr 2017 rund dreiviertel der befragten Hundebesitzer:innen an, eine Hundehaftpflichtversicherung zu haben. Obwohl sich viele davon sicher
Die Jagdhaftpflichtversicherung Rund 4.600 Jägerinnen und Jäger gibt es allein in Bayern. Mehr als die Hälfte der Deutschen mit einem Jagdschein möchte mit dem Jagen