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Betriebliche Altersvorsorge

Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland besaß im Jahr 2019 eine Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge. Doch was ist eine betriebliche Altersvorsorge? Und was versteht man unter einer bAV- Anwartschaft? Im Folgenden erfahren Sie alle wissenswerten Informationen rund um die bAV-Rente. Damit sind Sie bestens auf das nächste Vorstellungs- oder Mitarbeitergespräch vorbereitet. Zudem wird die Frage beantwortet, ob es sich überhaupt lohnt, zusammen mit dem Arbeitgeber in Form einer Betriebsrente fürs hohe Alter zu sparen.

Betriebliche Altersvorsorge durch Arbeitgeber

Aufgrund der schlechten Aussicht lediglich mit der gesetzlichen Rente über die Runden zu kommen, wird sich zunehmend mit den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge befasst. Dabei begegnet wohl den meisten Arbeitnehmern im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn einmal der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge. Doch was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) bezeichnet die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge durch eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzrente. Grundsätzlich versteht man unter der bAV alle finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zur Altersvorsorge zuspricht. Es handelt sich damit um eine Betriebsrente mit Zuschuss vom Chef. Denn bei der betrieblichen Altersversorgung beteiligen sich in der Regel beide Parteien – der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge komplett allein finanziert. Somit gibt es folgende Varianten die bAV zu finanzieren:

Entgeltumwandlung – Was ist das?

Die Entgeltumwandlung bezeichnet die Umwandlung von Teilen des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung.

ProVerbraucher-Tipp: Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung – Was ist das?

Häufig wird im Kontext der Betrieblichen Altersvorsorge von einer Anwartschaft gesprochen. Dabei handelt es sich um die rechtlich zugesagte Aussicht, aber noch nicht fällige Ansprüche auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Das bedeutet die Anwartschaft entspricht dem Anrecht auf die vereinbarte Versorgungsleistung in Form einer monatlichen Betriebsrente, obwohl die Voraussetzung hierfür (Eintritt ins Rentenalter) noch nicht erfüllt ist. 

Betriebliche Altersvorsorge Kündigung

Da die Betriebsrente erst im Rentenalter ausgezahlt wird stellen sich viele Arbeitnehmer zunächst die Frage, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit den eingezahlten Beiträgen passiert. „Hat man einen Anspruch auf Betriebsrente nach Kündigung?“.

Ist man sich bereits beim Antritt der neuen Arbeitsstelle sicher, dass man nicht auf ewig in dem Unternehmen bleiben möchte, sollte man sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Altersvorsorge das Richtige ist. Es besteht zwar die Möglichkeit den vorhandenen bAV-Vertrag „umzuziehen“, jedoch muss der neue Chef damit einverstanden sein. Dies erweist sich in der Praxis schwieriger als gedacht. Denn häufig scheitert es daran, dass im neuen Unternehmen ein Vertrag mit anderen Konditionen etabliert wurde und der Arbeitgeber schlichtweg nicht den Verwaltungsaufwand für diverse Verträge unterschiedlicher Anbieter haben möchte.

Wenn eine Vertragsmitnahme zum neuen Arbeitgeber nicht möglich ist, empfiehlt es sich die Beitragszahlungen zu reduzieren oder alternativ die komplette Beitragsfreistellung der bAV in Anspruch zu nehmen:

  1. Den Vertrag ruhen lassen
  2. Den Vertrag privat weiterfinanzieren
  3. Auszahlung der angesparten Beiträge

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht vorgesehen. Dennoch gibt es wenige Ausnahmen, in denen dies möglich ist. Wenn es sich lediglich um eine geringfügige Summe handelt, kann der Mitarbeitende sich die Kapitalsumme vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Jedoch ist eine Kapitalauszahlung je nach bAV-Modell und Unternehmen nicht immer möglich. Denn selbst wenn eine Zustimmung der Arbeitgeberseite für die Auflösung des Vertrages erfolgt, kann man sich den Betrag häufig nicht direkt auszahlen lassen. Oftmals bleibt die Auszahlung der Rentenbeiträge an den Eintritt ins Rentenalter gebunden. Zudem sollte beachtet werden, dass eine Kündigung einige Nachteile mit sich zieht und sich oftmals nicht lohnt. Mit der Kündigung der bAV gehen ebenfalls die Steuervorteile verloren und man muss im schlimmsten Fall die bisher eingesparten Steuer- und Sozialbeiträge umgehend nachzahlen. Dies schmälert nicht nur die erwartete Betriebsrente, sondern kann zu einer großen finanziellen Belastung durch die Rückzahlung der eingesparten Steuern und Sozialabgaben führen.

Arten der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Grundsätzlich wird zwischen folgenden fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden:

Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge arbeitet der Arbeitgeber nicht mit einem Versicherungsunternehmen zusammen. Dadurch kann er über die Kapitalanlage der eingezahlten Beiträge frei entscheiden. Die Versorgungszusage durch den Arbeitgeber findet meist in größeren Unternehmen statt und handelt sich oftmals um eine komplett arbeitgeberfinanzierte Variante der bAV. Deshalb kann diese Art des bAV-Vertrages bei einem Jobwechsel nicht zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Beim Erreichen des Renteneintrittsalters bekommt der Arbeitnehmer die vereinbarte Betriebsrente von dem Unternehmen ausgezahlt.

Bei der Direktversicherung wird vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge weist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Flexibilität auf. Denn durch die Auslagerung auf einen Lebensversicherer wird nicht nur auf der einen Seite des Unternehmens das Risiko minimiert. Auch Arbeitnehmer profitieren davon, da sie bei einem Jobwechsel den bAV-Vertrag häufig auf den nächsten Arbeitgeber übernehmen können. Zudem ist diese Form der flexiblen und zeitgleich sicheren betrieblichen Altersvorsorge aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes ebenfalls für KMU geeignet.

Obwohl die Pensionskasse ähnlich funktioniert wie der Weg über die Direktversicherung, wurde diese mittlerweile weitgehend von der Direktversicherung abgelöst. Die Einzahlung in die Pensionskasse kann in einer arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder in einer Mischform finanzierten Weise erfolgen. Da es sich bei Pensionskassen häufig um viele separate meist eigenständige Organisationen handelt, die die Beiträge verwalten, ist es attraktiver geworden das Modell der Direktversicherung zu wählen. Denn hier wird nicht nur eine große Menge an Beiträgen gebündelt verwaltet, sondern es kommt auch kontinuierlich neues Kapital hinzu, was die Chancen erhöht mehr als den eingezahlten Mindestbeitrag wieder herauszubekommen. Daher sind Pensionskassen zum Auslaufmodell der betrieblichen Altersvorsorge geworden.

Bei Pensionsfonds handelt es sich ebenfalls um eine von einem Unternehmen unabhängige Versorgungsorganisation. In der Praxis bieten Pensionsfonds Arbeitgebern eine Möglichkeit alte Pensions- bzw. Direktzusagen auszulagern, um das Unternehmensrisiko zu minimieren. Aber auch für Arbeitnehmer haben Pensionsfonds einige Vorteile. Zum einen ermöglicht dieses Modell eine hohe Gestaltungsfreiheit sowie weitere Zusatzleistungen wie beispielsweise die Absicherung von Hinterblieben im Todesfall des Arbeitnehmers. Zum anderen sind bei Pensionsfonds aufgrund des flexibel gestalteten Durchführungsweges und der freieren Kapitalanlage häufig höhere Renditechancen möglich.

Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge kooperiert der Arbeitgeber entweder mit einem Versicherungsunternehmen, welches für die versprochene Rentenleistung zuständig ist (= Rückgedeckte Unterstützungskasse) oder es handelt sich um eine innenfinanzierte Form, bei der durch die Investition der Beiträge Arbeitnehmer indirekt an der Firma beteiligt werden (= Reservepolster-Unterstützungskasse). Ganz gleich welche Variante hierbei gewählt wird, der größte Vorteil der bAV per Unterstützungskasse ist, dass im Vergleich z.B. zur Direktversicherung wesentlich höhere Beiträge eingezahlt werden können. Der dabei vorhandene Steuervorteil lohnt sich insbesondere für Spitzenverdiener. Im Gegensatz dazu liegt der größte Nachteil in der fehlenden Flexibilität, da bei diesem bAV-Modell Beitragssenkungen nur in den seltenen Fällen möglich sind, als auch der vorhandene Vertrag nicht auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden oder privat weitergeführt werden kann.

Betriebsrente versteuern

Wann wird die Betriebsrente versteuert und wie hoch sind die Abzüge?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel steuerlich begünstigt. Denn die Betriebsrente wird erst im Ruhestand gemäß der Einkommensteuer versteuert. Dabei sind die Steuersätze im Ruhestand meist niedriger, da ein geringeres Einkommen im Vergleich zu der aktiven Berufstätigkeit vorhanden ist. Dadurch wird die Betriebsrente meist mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert, was zu einer Steuerersparnis führen kann.

Während der Einzahlungsphase fallen keine Steuern auf den Teil des Bruttogehaltes, den man in die betriebliche Versicherung einzahlt, an. Dieses sogenannte „nachgelagerte Besteuerungsprinzip“ hat den Vorteil, dass durch den Freibetrag für Steuern und Sozialabgaben die Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und in die Altersvorsorge fließen. Die Grenze der steuerfreien Beiträge liegt bei 8% oder einem monatlichen Höchstbetrag von 584€. Die Sozialabgabefreie Summe während der Einzahlungsphase liegt bei bis zu 4% bzw. monatlich 292€. Keine Bemessungsgrenze gibt es bei den Formen der Direktzusage und der Unterstützungskasse.

Aber auch Arbeitgeber profitieren von einer geringeren Steuerlast. Wenn der Arbeitgeber Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge übernimmt, kann er diese als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

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Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Dank Arbeitgeberzuschuss und geringeren Sozialabgaben kann sich eine bAV sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeberseite lohnen. Entscheidend ist hierbei die Höhe des Arbeitgeberanteils sowie je nach Flexibilität des bAV-Vertrages ebenfalls die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Möglichkeiten der Vertragsübernahme oder privaten Weiterfinanzierung bei einem Jobwechsel.

Grundsätzlich lohnt sich die bAV wenn der Arbeitgeber einen hohen Zuschuss gewährt oder die komplette Beitragszahlung allein übernimmt. Denn dadurch kann der Arbeitnehmer teilweise ohne finanzielle Mittel aufbringen zu müssen ein solides finanzielles Polster für den Ruhestand aufbauen.

Neben dem erhöhten Sparpotenzial durch den Arbeitgeberanteil stellt die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls durch die steuerlichen Vorteile eine sinnvolle zusätzliche Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar.

Dennoch sollte die Rentabilität und der Nutzen einer betrieblichen Altersvorsorge abgewägt werden. Wenn die steuerlichen Ersparnisse aufgrund der aktuellen Gehaltsklasse nicht voll ausgeschöpft werden können oder wenn bereits abzusehen ist, dass es sich lediglich um eine kurze Beschäftigungsdauer handelt, kann sich eine bAV möglicherweise nicht lohnen. Zudem sollte immer ein prüfender Blick auf die angebotenen Konditionen geworfen werden. Bei hohen Verwaltungsgebühren oder einer unattraktiven Renditeerwartung kann es durchaus sinnvoller sein eigenständig mit einer private Altersvorsorge für die Rente zu sparen. Auch bei dem Wunsch nach einem hohen Maß an Flexibilität bei der Vertragsbindung oder Anlage der eingezahlten Beiträge könnte eine andere Form der Altersvorsorge besser geeignet sein.

Schlussendlich muss immer die individuelle Lebenssituation sowie weitere relevante Faktoren wie Beschäftigungsdauer, Arbeitgeberbeiträge, und persönliche Ziele betrachtet werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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