Pro Verbraucher

Versicherung für Selbstständige und Firmen

Im Jahr 2021 gab es rund sechs Millionen Betriebe und Selbstständige im deutschen Mittelstand. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 arbeiteten rund 3,96 Millionen Personen als Selbstständige. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland rund 40,9 Millionen Arbeitnehmer:innen. Welche Versicherungen Sie als Selbstständige:r oder Firma benötigen, klären wir im folgenden Beitrag auf.

Inwiefern sich Selbstständige von Freiberufler unterscheiden, welche Versicherungen hierbei Pflicht und welche sinnvoll sind, erfahren Sie im Folgenden.

Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern

Die Begriffe Selbstständige und Freiberufler werden häufig synonym verwendet, obwohl es wesentliche Unterschiede in der Rechtsform und der Tätigkeit gibt. Grundsätzlich führen alle Selbstständigen ihre berufliche Tätigkeit unabhängig von einem festen Arbeitgeber auf eigene Verantwortung aus. Bei der Selbstständigkeit wird zwischen den beiden Unterkategorien „Gewebetreibende“ und „Freiberufler“ unterschieden.

Zu den Gewerbetriebenden zählen laut Definition der Gewerbeordnung (GewO) diejenigen, deren wirtschaftliche Tätigkeit die Anmeldung beim Gewerbeamt bedarf und Gewerbesteuerpflichtig sind. Im Vergleich dazu unterliegen freie Berufe nicht der Gewerbeordnung. Laut §18 des Einkommenssteuergesetzes zählen zu diesen frei ausgeübten Katalogberufen selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufstätigkeiten, die eine besondere Qualifikation benötigen. Hierzu zählen unter anderem Künstler:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Architekt:innen, Steuerberater:innen, sowie Dolmetscher:innen, Journalist:innen und weitere berufliche Tätigkeiten, die nicht als Gewerbe gelten.

Ganz gleich, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben, als Solo-Selbstständige:r tätig sind oder freiberuflich arbeiten, tragen Sie als Selbstständige:r eine große Verantwortung und sollten gegen gewerbliche Risiken abgesichert sein. Auf diese Weise schützen Sie sich optimal vor den Unsicherheiten des Berufsalltags.

Versicherungen für Selbstständige

Während für manche mit der Selbstständigkeit die Verwirklichung einer Start-Up Idee im Vordergrund steht, möchten andere lediglich das gelernte Handwerk als eigener Chef ausüben. Ganz gleich welche Beweggründe Sie antreiben, mit dem unternehmerischen Wagnis der Existenzgründung gehen ebenfalls viele Risiken und Verpflichtungen einher. Darum ist es wichtig für den Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein. Doch welche Versicherungen benötigen Sie als Selbstständige:r?

Auch wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Jedoch können Sie in der Regel wählen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten. Beide Möglichkeiten weisen sowohl Vorteile als auch Nachteile für den/die Existenzgründer:in auf.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige werden an der Höhe der voraussichtlichen Einnahme bemessen und vorläufig festgelegt. Grundlage dafür sind die erzielten Gewinne sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen. Ein großer Vorteil ist, dass die flexiblen Beitragssätze es erlauben Gewinneinbrüche zu berücksichtigen und die Beitragszahlungen unter Vorbehalt reduzieren zu lassen. Nachdem der Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr bei der Krankenkasse eingereicht wurde, sind Rückerstattungen oder Nachzahlungen möglich.

Dabei haben Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenkasse die Wahl zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz. Der Unterschied liegt darin, dass der allgemeine Beitragssatz den Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche beinhaltet. Dafür zahlen Sie mit 14,6 % plus einem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse mehr als beim ermäßigten Beitragssatz, welcher keinen Anspruch auf Krankengeld enthält. Jedoch gibt es in beiden Fällen sowohl einen Mindestbeitrag sowie eine Beitragsbemessungsgrenze mit Höchstsatz. Diese Regelung ist insbesondere für gering verdienende Selbstständige interessant. Doch auch sehr gut verdienende Selbstständige profitieren davon, da ab der Höchstgrenze von 4.987,50 € monatlichem Einkommen der Krankenkassenbeitrag nicht weiter ansteigt, obwohl Sie weit darüber hinaus verdienen.

Als Gründer:in bietet das duale Krankenkassensystem durch die Auswahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung attraktive Handlungsoptionen. Während in der gesetzlichen Variante die Beiträge nach Einkommen gestaffelt sind, ist bei der privaten Krankenversicherung der individuelle Gesundheitszustand sowie das persönliche Risiko zu erkranken entscheidend. Dadurch müssen Selbstständige bei der privaten Krankenversicherung keine Einkommensgrenze beachten und zahlen in jungen Jahren meist deutlich weniger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jedoch wird der/die Gründer:in vor Abschluss der privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Gesundheitsprüfung gründlichst „auf Herz und Nieren“ geprüft. Häufig wird hierbei jedoch aufgrund Vorerkrankungen oder Allergien ein Risikozuschlag vom Versicherer erhoben. Durch die individuell zugeschnittenen Tarife besteht eine hohe Kostenflexibilität, die vorteilhafte Konditionen für junge Gründer:innen bereithält. Jedoch kann diese Kostenflexibilität im fortgeschrittenen Alter aufgrund der mit dem Alter steigenden gesundheitlichen Risiken in höheren Beitragszahlungen resultieren.

Hierbei muss bei der Entscheidung für das private Krankenkassensystem beachtet werden, dass als privat versicherter Selbstständiger der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich ist.

Als Selbstständiger stellen Sie sich nicht nur die Frage, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen. Denn die selbstständige Tätigkeit wirkt sich auch auf andere Sozialversicherungen aus.

Einige selbstständige Tätigkeiten unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Hierzu gehören unter anderem Handwerker:innen, Künstler:innen und Publizisten, Hebammen sowie freiberufliche Lehrer:innen. Die Frage, ob Sie als Selbstständige:r in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, ist ganz klar mit ja zu beantworten. Für nicht pflichtversicherte Selbstständige kann es durchaus sinnvoll sein die Rentenansprüche mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen weiterhin sicherzustellen und zu erhöhen. Neben diesem stabilen Fundament lohnt es sich mit einer zusätzlichen Altersvorsorge eine weitere Stütze zu schaffen, um die finanzielle Sicherheit und den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Berufsleben zu wahren.

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Bei den meisten Selbstständigen bildet die eigene Arbeitskraft die Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg. Dadurch ist ein Berufsausfall für Selbstständige mit hohen Verlusten verbunden. Denn ganz gleich, ob Solo-Selbstständige:r Handwerker:in oder Geschäftsführer:in eines Start-Ups, Selbstständige erhalten bei längeren Ausfallzeiten und Arbeitsunfähigkeit kaum staatliche Unterstützung und nur in seltenen Fälle Erwerbsminderungsrente.

Daher gehört die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen eines Selbstständigen. Es muss nicht immer ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit sein. In knapp einem Drittel der Fälle sind psychische Erkrankungen wie z.B. Burn-Out der Grund für die Berufsunfähigkeit. In weiteren Fällen sind häufig Bandscheibenvorfälle, Herz-Kreislauferkrankungen oder andere chronische Leiden Ursache für den langfristigen beruflichen Ausfall.

Versicherungen für Gewerbe

Gewerbeversicherungen bieten Firmen einen wirksamen Schutz vor den beruflichen Risiken der jeweiligen Branche. Sie schützen Gewerbetreibende vor den Folgen von Fremd- und Eigenschäden und bieten einen speziell an die Gegebenheiten der Branche angepassten Versicherungsschutz. Denn ein:e Schreiner:in benötigt eine andere Absicherung als ein:e selbstständige:r Steuerberater:in. In manchen Berufsfeldern gibt es bestimmte Versicherungspflichten für Gewerbetreibende.

Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Gewerbeversicherungen für Unternehmen dar. Denn Fehler sind menschlich. Jedoch kann ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit eines Mitarbeiters schnell den Ruin des gesamten Betriebs mit sich ziehen. Eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung schützt die Firma vor Personen- und Sachschäden, die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens verschulden sowie vor den daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden wie z.B. Verdienstausfall. Somit bietet eine Betriebshaftpflicht umfassenden Versicherungsschutz gegen die Schadensersatzansprüche und Entschädigungsforderungen Dritter.

Die Ergo Betriebshaftpflicht bietet ein leistungsstarkes und individuell anpassbares Versicherungspaket für Gewerbetreibende. Mit maßgeschneidertem Versicherungsschutz ist die Firma vor unglücklichen Missgeschicken finanziell abgesichert. Dadurch können Sie als Selbstständige:r Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen ohne große Sorgen vor den betriebliche Haftungsrisiken haben zu müssen.

 

Eine Firmenrechtsschutzversicherung – auch gewerblicher Rechtsschutz genannt – deckt u.a. die Anwalts- und Gerichtskosten sowie mögliche Schadensersatzansprüche, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen. Dank der gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist die finanzielle Sicherheit Ihrer Firma trotz juristischer Auseinandersetzungen, die eine hohe oder existenzbedrohende Belastung darstellen können, gesichert. Dies gilt ebenfalls für Rechtsstreitigkeiten, die vom Unternehmen selbst ausgehen.

Ein umfassender betrieblicher Rechtsschutz sichert alle geschäftlichen Tätigkeiten sowie alle Beteiligten gegen die hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten ab. Hierbei ist es wichtig die Versicherungsbausteine genau zu betrachten, da der Leistungsumfang und die Deckungssummer in den unterschiedlichen gewerblichen Bereichen stark variieren.

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