Unfallversicherung
Unfallversicherung In Deutschland geschehen jährlich viele Unfälle. Dabei kann es sich beispielsweise um Verkehrsunfälle handeln oder auch Unfälle im Alltag. Innerhalb der letzten drei Jahre
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Seit dem 15. Juni 2019 darf ein neues Verkehrsmittel dem Straßenverkehr beiwohnen: Der E-Scooter. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h düsen die elektrischen Roller weltweit durch unsere Großstädte. Ob über einen E-Scooter-Anbieter gemietet oder mit dem eigenen Elektroroller – lassen Sie Ihren Pkw zuhause stehen und greifen Sie stattdessen zur umweltfreundlichen Alternative. So war der Hintergedanke bei der Einführung der vollelektrischen Roller. Hat sich die Verkehrslage in den Großstädten durch die Nutzung der E-Scooter verbessert? Welcher Anbieter ist der Beste und wie sicher sind eigentlich die Elektroroller? Wir klären diese und weitere Fragen im Folgenden auf.
Im vergangenen Jahr nutzten rund 10 Millionen Menschen in Deutschland gemietete E-Scooter. 15 % der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren nutzen E-Scooter – davon besitzen 45 % ihren eigenen elektrischen Roller. Bei Personen zwischen 30 und 39 Jahren sind die meisten eigenen E-Scooter vertreten.
Bei einer Umfrage des ADAC wurden die Gründe für die Nutzung eines E-Rollers analysiert. 83 % der Befragten gaben an, gar keinen E-Scooter zu fahren, da es ihnen zu gefährlich oder zu teuer sei.
Auch wenn 60 % der Befragten angaben, dass ihnen die Umwelt und Nachhaltigkeit wichtig sei, ist dies trotzdem nicht der vorrangige Grund für die Nutzung eines E-Scooters. Grund hierfür könnte auch die Umweltbilanz sein, welche die elektrischen Roller nicht so gut abschneiden lässt, wie es vorgesehen war. Denn laut dieser stoßen die E-Scooter mit rund 130 Gramm doppelt so viel CO2 aus wie ein dieselbetriebener Bus.
Mit 4.647 Unfällen von Elektrorollern, wobei 816 Personen schwer verletzt wurden, sind die E-Scooter gar nicht so ungefährlich, wie es vielleicht auf den ersten Blick wirkt. 2022 starben sogar sieben Menschen bei einem Unfall mit einem Elektrokleinstfahrzeug. Im Vergleich zum Fahrrad, mit dem 357 Personen ums Leben kamen, ist die Zahl zwar noch gering, jedoch sollten Sie die Gefahr von E-Scootern keinesfalls unterschätzen.
Die wichtigste Regel beim Fahren mit einem elektrischen Roller ist die, dass Sie keinesfalls auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Mit einem E-Roller dürfen Sie nur Straßen und Radwege nutzen.
Im Straßenverkehr müssen Sie sich auf einem elektrischen Roller ebenso an die Verkehrsregeln wie die Fahrradfahrer halten: Ampeln beachten und Verkehrsschilder befolgen. Sollten Sie eine rote Ampel überfahren, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 180 Euro.
Ebenso sollten Sie auch beim Fahren eines E-Scooters die Promille-Grenze beachten. Denn ab 0,5 Promille drohen Ihnen ein hohes Bußgeld mit Punkten sowie Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, welche zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen kann.
Im Normalfall können Sie Ihren E-Scooter überall dort abstellen, wo auch Fahrräder geparkt werden. Voraussetzung ist, dass Sie keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer:innen behindern. Jedoch gibt es Flächen, auf welchen ein ausdrückliches Halteverbot für E-Scooter gilt. Sollten Sie Ihren Roller trotzdem in einer solchen Fläche abstellen, droht Ihnen ein Bußgeld. In diesem Fall haften Sie für den Schaden auch dann, wenn der E-Scooter gemietet ist.
Ihr E-Scooter muss über eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis verfügen. Diese wird dann gewährt, wenn eine Lenk- oder Haltestange vorhanden ist. Zudem müssen Sie für Ihren eigenen Elektroroller eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein Kennzeichen anbringen. Das Kennzeichen erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft nach Abschluss der Versicherung.
Ihr E-Scooter muss über eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis verfügen. Diese wird dann gewährt, wenn eine Lenk- oder Haltestange vorhanden ist. Zudem müssen Sie für Ihren eigenen Elektroroller eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein Kennzeichen anbringen. Das Kennzeichen erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft nach Abschluss der Versicherung.
Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Fahrt mit Ihrem E-Scooter und hoffen, dass wir Ihnen ein paar interessante Fakten über das Fahren mit einem elektrischen Roller näherbringen konnten. Falls Sie aktive:r E-Scooter-Sharing Nutzer:in sind oder werden möchten, informieren Sie sich gerne über die aktuellen E-Scooter-Sharing Anbieter in Deutschland – wir haben für Sie verglichen.
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