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Versicherungen für Weihnachten & Silvester

Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt und Weihnachten näher rückt, ist die Vorfreude auf besinnliche Feiertage im geselligen Beisammensein groß. Die Feiertage im Kreise der Familie und das anschließende Feiern eines neuen Jahres sind meist große Events, welche man sorgenfrei genießen möchte. Doch was, wenn die brennenden Kerzen des Adventskranzes vergessen werden und so ein Brand verursacht wird oder das Familienauto von einem Feuerwerkskörper getroffen und beschädigt wird? Zu solchen und weiteren Unfällen kann es in der Weihnachtszeit und der „Zeit zwischen den Jahren“ durchaus kommen. Damit Sie sich am Jahresende entspannt zurücklehnen können, ist es ratsam, sich auf solche unvorhergesehenen Unfälle vorzubereiten. Die passenden Versicherungen können Ihnen von großer Hilfe sein und im Schadensfall anfallende Kosten übernehmen.

Welche Versicherungen gibt es überhaupt zu Weihnachten und Silvester? In welchen Fällen leisten diese und welche Kosten sind versichert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Versicherungen zu Weihnachten

Versicherungen zu Weihnachten

Kerzen am Adventskranz, am Tannenbaum oder einfach so als Deko – eins haben sie alle gemein. Werden sie aus den Augen gelassen, kann es schnell zu einem ungewollten Brand kommen. Ein Weinglas fällt vom Tisch, weil ein Gast unachtsam war, und der teure Teppich wird durch einen Rotwein-Fleck ruiniert. Beim Dekorieren des Vordachs stürzt Ihr/Ihre Partner:in von der Leiter und verletzt sich unglücklich.

All diese unvorhergesehenen Fälle können über die Weihnachtsfeiertage eintreten. Um sich vor den hohen Folgekosten zu schützen, können verschiedene Versicherungen diese Fälle absichern.

Die richtige Weihnachtsdeko in den eigenen vier Wänden macht eine gemütliche Weihnachtsstimmung erst möglich. In den meisten Haushalten sind Kerzen für eine behagliche Stimmung im Einsatz. Durch sie entsteht eine entspannte Atmosphäre und der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum können im richtigen Licht erstrahlen. Kippen die Kerzen aber beispielsweise um, ist der Ausbruch eines Feuers praktisch vorprogrammiert. Dass gerade in der Adventszeit die Brandgefahr steigt, registrierte auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Vergleich zu Frühling und Herbst erfasste der GDV eine Steigerung um 45 Prozent. Werden bei einem solchen Brand Einrichtungsgegenstände und Mobiliar beschädigt, kommt dafür Ihre Hausratversicherung auf. Sollte sich das Feuer sogar noch weiter ausbreiten und Schäden am Haus verursachen, werden diese Kosten von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Hierbei müssen Sie beachten: Die meisten Versicherungsanbieter reduzieren die Höhe der Zahlungssumme, wenn Sie die Kerzen fahrlässig haben brennen lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den Raum verlassen, in dem die Kerzen brennen und diese unbeaufsichtigt lassen. Oftmals werden die Zahlungen in diesem Fall sogar vollumfänglich gestrichen.

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Nicht nur Kerzen können zu einem Hausbrand führen, sondern auch Lichterketten. Ein Brand kann auch durch einen Kurzschluss bei einer elektrischen Lichterkette entstehen. Gerade, wenn diese schon ein paar Jahre alt ist und nicht mehr richtig funktioniert.

Tipps zum Vermeiden von Bränden in der Vorweihnachtszeit:

An den Weihnachtsfeiertagen kann die Stimmung schnell hochkochen. Die Volljährigen lassen sich den Wein schmecken und die Kinder rennen vor Aufregung wie wild durch das Wohnzimmer. Da kann es schon Mal passieren, dass ein Glas vom Tisch fällt und der Teppich mit Rotwein-Flecken ruiniert ist. Das kann schnell richtig teuer werden für die Person, die für den Schaden aufkommen muss. Schäden dieser Art deckt die private Haftpflichtversicherung. Diese zahlt beispielsweise auch beim folgenden Fall: Sie starten im Garten eine Schneeballschlacht und zerbrechen dabei mit einem schlecht gezielten Schneeball die Fensterscheibe des benachbarten Hauses. Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden und schützt an Weihnachten vor hohen Kosten bei Unfällen.

Hierbei müssen Sie beachten: Bei nahen Angehörigen oder dem/der Ehepartnern:in zahlt die Versicherung für gegenseitige Schäden in der Regel nicht. Daher sollten Sie besonders gut aufpassen, wenn die Weihnachtsfeierlichkeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Damit das Zuhause nicht nur von innen weihnachtliche Stimmung verbreitet, wird häufig auch die Außenseite des Hauses dekoriert. Lichterketten am Vordach können für eine schöne weihnachtliche Atmosphäre sorgen. Bei der Anbringung dieser kommt meist eine Leiter, ein Stuhl oder eine Treppe zum Hochklettern zum Einsatz. Wer dabei abrutscht und unglücklich stürzt, dass sich eine Verletzung nicht vermeiden lässt, kann sich schnell beispielsweise die Hüfte, den Oberschenkel oder das Steißbein brechen. Als Folge ist der Weg in die Notaufnahme notwendig. Neben dem Schock für die Betroffenen und Angehörigen, kommt natürlich noch der finanzielle Aspekt hinzu. Bei solchen Unfällen kann es (zu) schnell zu langfristigen Schäden am Körper kommen. Vielleicht heilen bestimmte Brüche nicht richtig und betroffene Personen können folglich nicht mehr richtig laufen. Eine Unfallversicherung leistet hierbei im Schadensfall. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie bei der Anbringung der Weihnachtsbaumspitze auf dem Weihnachtsbaum stürzen und sich verletzen.

Versicherungen zu Silvester

Auch an Silvester kann es zu unvorhergesehenen Unfällen kommen. Silvesterraketen, die das Zuhause oder das Auto beschädigen oder Verletzungen beim Feuerwerk können Gefahrensituationen darstellen.

Damit Sie sich vor hohen Kosten schützen können, helfen verschiedene Versicherungen zur Absicherung dieser Fälle.

Wird Ihr Haus beschädigt oder gar in Brand gesetzt, weil eine Silvesterrakete in eine falsche Bahn gerät, ist es im Silvester-Getümmel oft schwer den/die Verursacher:in zu finden. In diesem Fall sichert die Wohngebäudeversicherung Sie als Hausbesitzer:in ab. Auch beispielsweise bei einem zerstörten Briefkasten, einer beschädigten Garage oder einem Schaden am Dach schützt diese vor den finanziellen Folgen.

Wenn allerdings Gegenstände im Haus in Mitleidenschaft gezogen wurden, da beispielsweis eine Rakete durch die geöffnete Tür in die Wohnung kommt und Möbel oder Teppiche in Brand setzt, greift die Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden, welche durch einen Brand oder auch durch das folgende Löschwasser an der Einrichtung im Zuhause entstehen. Dennoch sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass diese Versicherungen immer greifen. Sollten Sie eine Mitschuld am Geschehen tragen, werden die Leistungen im Normalfall entsprechend gekürzt.

Wer beim Anstoßen zur Jahreswende als Partygast ein teures Sektglas zerstört oder versehentlich durch einen Feuerwerkskörper Schaden anrichtet, kann sich auf seine private Haftpflichtversicherung verlassen. Das gilt allerdings nur in den Fällen, in denen Sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Die Haftpflichtversicherung erstattet darüber hinaus nur Schäden bei anderen, nicht bei Ihnen selbst.

Natürlich kann es beim Hantieren mit Feuerwerk zu Verletzung bei sich selbst oder Dritten kommen. Wer nach einem solchen Unfall einen bleibenden Schaden erleidet, erhält Leistungen aus der Unfallversicherung.

Wird ein Auto durch einen Brand oder eine Explosion durch Raketen beschädigt, der Lack wird zerkratzt oder die Motorhaube verbeult, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Eine Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch dann Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der oder die Schuldige ermittelt werden kann.

Nun haben Sie einen guten Überblick darüber erhalten, wie Sie sich am besten auf unvorhersehbare Unfälle vorbereiten können und welche Versicherungen an Weihnachten und Silvester von Vorteil sind. Einer besinnlichen Weihnachtszeit und einer rauschenden Silvesterfeier steht somit nichts mehr im Weg!

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