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Schnee und Glatteis – Gefahren, Pflichten & Rechte

So schön der Winter mit seinen romantischen Schneelandschaften auch sein kann, so gefährlich kann er auch sein. Glatte oder rutschige Straßen, schneebedeckte Gehwege und Blitzeis sorgen jährlich für rund 6.000 Unfälle im Straßenverkehr. Die Unfälle von Fußgänger:innen sind hier noch nicht mit eingerechnet. Geräumte und gestreute Straßen sowie Gehwege sind daher im Winter sehr wichtig, um Unfällen vorzubeugen. Doch wer ist eigentlich verpflichtet bei Glatteis und Schnee zu räumen und zu streuen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Eigentümer:in oder Mieter:in? Wir klären auf!

Blitzeis – Vorsicht auf den Straßen!

Was ist Blitzeis?

Blitzeis entsteht dann, wenn Wasser auf eine Fläche trifft, dessen Temperatur unter 0 °C liegt. Herrschen Minusgrade, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass es gar nicht regnen kann und dadurch kein Wasser auf den Straßen oder den Gehwegen landet. Es ist allerdings so, dass der Schnee durch eine über 0 °C warme Luftschicht fallen kann, wodurch der Schnee schmilzt und somit in flüssiger Form auf dem Boden landet. Dort gefriert die Flüssigkeit blitzartig und es entsteht eine harte, glasige Eisschicht. Die Gefahr von Blitzeis ist bei schwankenden Temperaturen besonders hoch.

Glatte Straßen: Das müssen Sie beachten

Die größte Gefahr von Blitzeis ist es, dass die Eisschicht kaum zu erkennen ist. Achten Sie im Winter daher immer auf die Wetterverhältnisse: Schwanken an einem Tag die Temperaturen um den Gefrierpunkt, müssen Sie damit rechnen, dass sich die Straßen durch das abwechselnde Tauen und Frieren gefährlich verändert. Sollte bereits im Vorfeld vor Blitzeis im Wetterbericht gewarnt werden, vermeiden Sie die Fahrt mit dem Auto. Denn auch Schneeketten, das ABS oder ESP können Sie bei Blitzeis nicht vorm Rutschen bewahren. Ist es trotzdem nicht vermeidbar, ins Auto zu steigen, achten Sie auf Ihre Umgebung – Nebel und Raureif auf den Bäumen können Sie gegebenenfalls vor dem Blitzeis warnen.

Sollten Sie unterwegs vom Blitzeis überrascht werden, fahren Sie umsichtig, halten Sie großen Abstand zu anderen Fahrzeugen, bremsen Sie sanft und lenken Sie gefühlvoll.

Kein wintertaugliches Auto? Das wird teuer!

Um den Wetterverhältnissen im Winter standzuhalten, ist die richtige Bereifung Ihres Autos wichtig. Deshalb sollten Sie rechtzeitig Ihr Auto auf Winterreifen umrüsten. Dies sollten Sie natürlich vorrangig für Ihre Sicherheit im winterlichen Straßenverkehr tun, aber auch für Ihren Geldbeutel – denn Sommerreifen im Winter können ganz schön teuer werden.

Betrachten wir zuerst den Sicherheitsaspekt von Winterreifen: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf einer glatten Straße beträgt Ihr Bremsweg mit Winterreifen 70-100 Meter, mit Sommerreifen dagegen 140-200 Meter. Auf schneebedeckten Straßen ist der Bremsweg mit Winterreifen 25-35 Meter und mit Sommerreifen 50-70 Meter lang. Wie Sie sehen, verdoppelt sich Ihr Bremsweg, wenn Ihr Auto nicht wintertauglich ist.

Schnee-Glatteis

Wie teuer kommt es nun für Sie, wenn Sie bei Glatteis und Schnee noch mit den Sommerreifen unterwegs sind? Die Straßenverkehrsordnung legt keinen festen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen fest, denn die Pflicht gilt situativ je nach den Wetterverhältnissen. Laut § 2 (StVO) müssen Sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen nutzen. Tun Sie das nicht, beträgt die Strafe dafür 60 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Wenn Sie aufgrund Ihrer Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen andere Verkehrsteilnehmer:innen behindern, sind 80 Euro fällig. Sollten Sie dabei einen Unfall verursachen, beträgt die Strafe 120 Euro. Auch wenn es sich bei dem Fahrzeug nicht um Ihr eigenes handelt, sind Sie für die Verkehrssicherheit zuständig und müssen das Bußgeld bezahlen. Zusätzlich muss aber auch der oder die Fahrzeughalter:in eine Strafe von 75 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

In jedem Fall sollten Sie auf die optimale Absicherung Ihres Autos achten – haben Sie eine gute Autoversicherung, die für die Kosten bei einem Verkehrsunfall aufkommt? Und für den Fall, dass Sie rechtliche Hilfe nach einem Unfall benötigen, ist ein vertrauensvoller Verkehrsrechtsschutz von Vorteil. Sollten allerdings Sommerreifen bei Glatteis und Schnee involviert gewesen sein, kann es sein, dass Ihre Versicherung die Leistungen kürzt. Achten Sie daher immer auf ein wintertaugliches Auto!

Schneeräumen – Räumpflicht im Winter

Langsam herabrieselnder Schnee, glitzernde Bäume und Felder, wenn die Sonne auf den Schnee trifft und atemberaubende Landschaften. Weiße Weihnacht ist der Wunsch von vielen, doch das letzte weiße Weihnachten in Deutschland gab es 2010. So groß die Hoffnung auf Schnee an den Weihnachtsfeiertagen ist, so gefährlich kann dies für die Verwandtschaft sein, die anreisen muss. Die Erwartungen an stets geräumte Straßen und Gehwege sind daher groß. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig? Wer ist verpflichtet, die Straßen und Wege zu räumen und zu streuen?

Winterdienst auf den Straßen

Bei Schnee und Glatteis sind die Bundesländer, Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden für den Winterdienst zuständig. Innerorts müssen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiter:innen oder ein privates Unternehmen ab 6:30 Uhr bis maximal 22 Uhr für das Schneeräumen und Streuen an gefährlichen Stellen sorgen. Dazu zählen Hauptstraßen, Fußgängerwege und öffentliche Parkplätze. Es besteht allerdings keine Pflicht, sämtliche Nebenstraßen ebenfalls vom Schnee zu befreien. An Sonntagen und Feiertagen muss unter Umständen erst ab 9 Uhr geräumt und gestreut werden.  Im Falle von Blitzeis müssen die Gemeinden allerdings innerhalb von 1,5 Stunden aktiv werden. Ebenso muss der Winterdienst auch bei erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Nacht tätig werden.

Schneeräumpflicht auf Privatgrundstück

Als Eigentümer:in sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr Ihr Grundstück geräumt und gestreut ist. Wichtig dabei ist, dass Sie nicht erst um 7 Uhr mit dem Schneeräumen beginnen, sondern um diese Uhrzeit bereits Wege geräumt sind, sodass das Grundstück begehbar ist. Außerdem müssen Sie den gesamten Tag dafür sorgen, dass Ihr Grundstück auch frei bleibt – sobald es aufgehört hat zu schneien, sind Sie verpflichtet, den Neuschnee zu räumen. Sollte es allerdings den ganzen Tag durchschneien und nicht enden, müssen Sie nicht hinaus in die Kälte und Schneeräumen. Droht allerdings Glatteis, müssen Sie unabhängig von der Uhrzeit sofort streuen. Dies können Sie selbst erledigen, an eine Firma delegieren, den/die Hausmeister:in beauftragen oder an Ihre Mieter:innen übertragen. Sie stehen als Eigentümer:in jedoch trotzdem in der Pflicht zu prüfen, ob der Winterdienst erfolgt ist, und haften im Falle eines Unfalls.

Doch Schneeräumen ist nicht gleich Schneeräumen – dabei muss einiges beachtet werden:

Sollten Sie Ihrer Schneeräumpflicht nicht nachkommen, können je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro fällig werden. Verletzt sich jemand aufgrund Ihres ungeräumten und ungestreuten Grundstücks, drohen Ihnen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Aus diesem Grund sollten Sie als Eigentümer:in eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wenn Sie als Mieter:in für das Schneeräumen verpflichtet sind, sichern Sie sich am besten mit einer Privathaftpflichtversicherung ab.

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