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Bei uns dreht sich alles um Versicherungen

Pflichtversicherungen

In deutschen Haushalten sind die beliebtesten Haustiere Katzen und Hunde. Bestimmt haben Sie Bekannte, die sich das Zuhause mit einem der Vierbeiner teilen. Auch wenn der Hund noch so gut erzogen ist, kann manchmal nicht verhindert werden, dass er Schäden verursacht. Was passiert also, wenn Sie den Hund Ihrer Freunde hüten, während diese im Urlaub sind und es zu einer Sachbeschädigung durch diesen kommt?

Hundehalter:innen in Deutschland müssen für alle Schäden haften, die deren Hund verursacht. Dies gilt auch für Schäden durch das Tier, welche während privater Fremdhütung durch Dritte entstehen. Sie brauchen sich keine Sorgen machen, ob Sie für den Schaden aufkommen müssen, da hierfür die Hundebesitzer:innen zuständig sind. Diese und weitere Schäden können durch eine Hundehaftpflichtversicherung gedeckt werden und schützen Tierhalter:innen vor möglichen Kosten.

Wussten Sie, dass in manchen Bundesländern eine Tierhaftpflichtversicherung sogar rechtlich verpflichtend ist? Um für alle Fälle juristisch abgesichert zu sein, erfahren Sie im Folgenden, welche Pflichtversicherungen Sie in Deutschland benötigen.

Essenzielle Pflichtversicherung: Die Sozialversicherung

Die wichtigste Pflichtversicherung ist die Sozialversicherung. Diese unterstützt Sie, wenn Sie krank, arbeitslos, alt oder pflegebedürftig sind. Unter die Sozialversicherung fallen folgende fünf Versicherungen:

1. Krankenversicherung

Weite Teile der deutschen Bevölkerung sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Beispiele für Pflichtversicherte sind Personen, welche in einem Angestelltenverhältnis sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen oder Student:in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sind.

Wenn Sie krank werden, hilft Ihnen Ihre Krankenversicherung. Diese übernimmt unter anderem Kosten für Ihre Gesundheitsvorsorge und die Vorbeugung oder Behandlungen von Krankheiten. Des Weiteren erhalten Sie Krankengeld als Ausgleich, falls Sie infolge einer Erkrankung länger nicht imstande sind zu arbeiten.

Unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit haben alle Versicherten Anspruch auf umfassende und einheitliche Leistungen. Die Beiträge sind von der Höhe Ihres Einkommens abhängig und werden prozentual berechnet. Außerdem zahlt Ihr Arbeitgeber Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

2. Rentenversicherung

Sind Sie bei einem Unternehmen in Deutschland angestellt, sind Sie auch rentenversichert. Wenn Sie (spätestens im Alter von 67 Jahren) in Rente gehen, bekommen Sie finanzielle Unterstützung in Form von Rentenzahlungen von Ihrer Rentenversicherung. Weiterhin hilft Ihnen diese, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung nicht arbeiten können, verwitwet oder Waise sind. Die zentralen Aufgaben dieser Versicherung sind demnach der Ersatz ausfallender Arbeitseinkommen bei Eintritt ins Rentenalter und die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten vor dem Eintritt ins Rentenalter.

Auch bei dieser Versicherung setzen sich die Beiträge aus Zahlungen der versicherten Person und des Arbeitgebers zusammen.

3. Pflegeversicherung

Die Lebensdauer eines Menschen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm verlängert. Mit dem Alter kommen jedoch auch die Gebrechen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit vorangeschrittenem Alter oder angesichts einer Krankheit nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtkommen und auf Pflege angewiesen sein werden. Die Pflegeversicherung dient der Absicherung ebendieses Risikos der Pflegebedürftigkeit.

Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, gehören Sie automatisch auch der sozialen Pflegeversicherung an. Einen gesonderten Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung müssen Sie nicht stellen. Dies gilt zum Beispiel für Arbeiter:innen, Angestellte, Studierende und Rentner:innen.

Je nachdem, wie pflegebedürftig Sie sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in Form von Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Sie können sich auf Wunsch zum Beispiel von einem professionellen mobilen Pflegedienst versorgen lassen. Alternativ ist auch eine Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte möglich. In diesem Fall erhalten Sie statt einer Pflegesachleistung ein Pflegegeld, welches Sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können.

4. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist als umfassende Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten notwendig. Außenvor bleiben beispielsweise Beamte, Mini-Jobber:innen und selbstständige Personen.

Sie gewährleistet im Falle der Arbeitslosigkeit eine Einkommenssicherung beziehungsweise die Absicherung des Existenzminimums während der Zeit der Arbeitssuche. Die Versicherung erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Zudem finanziert sie verschiedene (Wieder-) Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben.

Die Ziele der Arbeitslosenversicherung bestehen aus zwei Aspekten: Einerseits soll durch Zahlung eines Ersatzeinkommens (z.B. Arbeitslosengeld) die Sicherung der materiellen Grundlage während des Arbeitsausfalls oder der Suche nach einem (anderen) Arbeits- oder Ausbildungsplatz gewährleistet werden. Andererseits sollen Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Beschäftigungsprozess verbleiben oder möglichst schnell und dauerhaft wieder in den Beschäftigungsprozess eingegliedert werden.

Die Finanzierung dieser Versicherung erfolgt, wie beispielsweise auch die Renten- oder Pflegeversicherung durch die Zahlung von Beiträgen. Diese werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen.

5. Unfallversicherung

Wenn Sie aufgrund Ihres Berufes erkranken oder einen Arbeitsunfall haben, hilft Ihnen die Unfallversicherung.

Ihre Aufgaben sind es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Darüber hinaus soll sie nach dem Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die Sie aufgrund einer von Ihnen ausgeübten versicherten Tätigkeit erleiden, gesundheitliche Schäden ausgleichen. Die Unfallversicherung soll Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen oder im Falle des Todes durch einen Arbeitsunfall die Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen.

Bei Arbeitsunfähigkeit wegen eines der genannten Gründe zahlt diese beispielsweise Ihren Lohn weiterhin aus. Im Versicherungsfall übernimmt die Unfallversicherung außerdem Kosten für die Heilbehandlung, Rehabilitation, Rentenleistungen und, falls die versicherte Person durch den Unfall verstirbt, Leistungen für die Hinterbliebenen. Darunter fallen zum Beispiel Witwen- und Witwerrente sowie Waisen- oder Halbwaisenrente. Des Weiteren werden Kosten für eine neue Ausbildung oder Umschulung übernommen, wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache Ihres Arbeitgebers. Die Beiträge für diese Versicherung zahlt das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Dies umfasst den kompletten Beitrag.

Pflichtversicherung für Ihr Fahrzeug: Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland ein zulassungspflichtiges Fahrzeug (z.B. Auto, Motorrad, E-Bike, E-Scooter etc.) besitzt, muss dieses nach Vorschrift versichern. Ohne Versicherung darf ein Fahrzeug nicht auf der Straße gefahren werden und erhält keine Zulassung. Wenn Sie also ein Auto besitzen, müssen Sie dies mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichern, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Die Versicherung dient hauptsächlich dazu, im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls den Unfallgegner finanziell zu schützen und zu entschädigen. Sie haftet bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Menschen, ihrem Eigentum oder ihrem Vermögen zufügen. Kosten, die in einem solchen Fall gedeckt werden können, sind zum Beispiel der Abschleppdienst, Reparaturkosten oder die temporäre Nutzung eines Mietwagens. Außerdem können unberechtigte Ansprüche (z.B. überhöhte Zahlungen oder falsche Anschuldigungen) des Unfallgegners abgewehrt werden.

Wichtig zu beachten: Die Versicherung zahlt keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hierfür kann eine extra Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Dies ist freiwillig und liegt ganz in Ihrem Ermessen. Darüber hinaus kann Ihr Versicherer die Leistung ausschließen, wenn Sie ohne Führerschein oder unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss fahren oder wenn Sie Fahrerflucht begehen.

Weitere Pflichtversicherungen

Zusätzlich zu den bereits genannten Versicherungen gibt es für verschiedene Berufe, Branchen oder Tätigkeiten noch weitere Pflichtversicherungen. Beispiele hierfür sind unter anderem die Jagdhaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins oder die Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufe (z.B. für Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure oder Ärzte). Daneben gibt es in verschiedenen Bundesländern auch landesgesetzliche Vorschriften, wie die bereits erwähnte Hundehaftpflichtversicherung.

 

Welche Versicherungen Sie nun genau abschließen müssen, hängt davon ab, wie genau Sie Ihren Alltag gestalten. In jedem Fall sollten Sie einen guten Überblick darüber haben, welche Versicherungen Ihnen rechtlich vorgeschrieben sind und ob Sie diese Bereiche abgedeckt haben.

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