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Bei uns dreht sich alles um Versicherungen

Kinderversicherungen

Sicherheit für Ihren Nachwuchs

Eine eigene Familie zu gründen ist aufregend. Falls Sie gerade Eltern werden, bereiten Sie sicherlich nicht nur sich selbst, sondern auch Ihr Zuhause auf Ihren Nachwuchs vor und kümmern sich um unzählige Dinge. Ein Neugeborenes stellt den Alltag auf den Kopf und vieles verändert sich durch die Vergrößerung Ihrer Familie. Sich bestens um die Gesundheit Ihres Kindes zu kümmern, steht zu jeder Zeit im Vordergrund. Neben klassischen „Must-haves“ wie Windeln, Kinderwagen und Spielzeug, gibt es noch allerlei andere nicht-materielle Dinge, welche eine gute Vorsorge für Ihren Nachwuchs darstellen können. Sich selbst haben Sie sicherlich für die verschiedensten Situationen versichert. Dies können Sie auch für Ihr Kind tun. Einige empfehlenswerte Versicherungen können zu einer Absicherung Ihrer Familie beitragen. Grundsätzlich stellt Ihre neue Lebenssituation ohnehin einen perfekten Zeitpunkt dar, den Versicherungsschutz Ihrer Familie im Gesamten zu überprüfen. Vielleicht gibt es ja bei manchen Versicherungen die Möglichkeit sich als ganze Familie gemeinsam zu versichern oder anderweitige Möglichkeiten, um Ihr Kind bestmöglich abzusichern.

Welche Versicherungen für Kinder sinnvoll sind und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Versicherungen für Kinder

Kinder sind meist energiegeladen, aktiv und toben gern herum. Oftmals können sie dabei etwas unbedacht handeln und achten vielleicht nicht immer 100%ig auf ihre Umgebung. Dabei kann schon mal eine Vase zu Bruch gehen oder ein Kind ungewollt eine Verletzung erleiden. Dass in solchen Situationen immer ein gewisses Unfallrisiko verborgen ist, ist wohl jedem klar. Um in solchen Situationen gerade die Kleinen zu schützen und keine finanziellen Risiken in einem Moment der Unachtsamkeit fürchten zu müssen, gibt es einige Versicherungen, deren Abschluss Sie auf jeden Fall in Erwägung ziehen sollten.

Eine private Haftpflichtversicherung haben die meisten Leute bereits vor dem ersten Kind. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursachenden zukommen kann, absichert. Grundsätzlich sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Dies schützt Sie und Ihren Nachwuchs in verschiedenen Situationen. Entsteht ein Schaden durch Ihr Kind – zum Beispiel, wenn beim Toben aus Versehen etwas zu Bruch geht – springt diese Versicherung für Ihre Familie ein.

Wie lang und wie genau sind Ihre Kinder in der Familien-Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Ein wichtiger Faktor hierbei ist die Haftung von Ihnen als Eltern für Ihre Kinder. Sie haften im Allgemeinen nicht grundsätzlich für Ihren Nachwuchs. Dies ist nur der Fall, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen sollten. Anders formuliert: Können Sie in einem möglichen Schadensfall nachweisen, dass sie alles Notwendige zur Aufsicht Ihres Kindes getan haben (oder der Schaden auch bei einer ordentlichen Aufsicht nicht zu verhindern gewesen wäre), haften Sie nicht. Sollte der Fall dennoch eintreten, spielen weitere verschiedene Umstände eine Rolle – wie zum Beispiel das Alter der Kinder. Unterscheiden lassen sich hier die folgenden Lebensabschnitte:

Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, gelten als „deliktunfähig“. Sie sind noch nicht in der Lage, ihr Handeln und Verhalten und dessen mögliche Auswirkungen zu beurteilen. Deshalb sind Kinder in diesem Alter grundsätzlich nicht schuldfähig. Achtung: Achten Sie darauf, dass in Ihrer Haftpflichtversicherung auch „deliktunfähige“ Kinder mitversichert sind.

Ist Ihr Kind zwischen 7 und 10 Jahre alt, so ist es im Straßenverkehr noch immer von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nur im fließenden Verkehr. Sollte Ihr Nachwuchs also einen geparkten PKW beschädigen, müssen Sie dafür haften.

Ab der Vollendung des zehnten Lebensjahres sind Kinder in der Regel alt genug, um die Tragweite Ihres Verhaltens richtig einschätzen zu können. Ab diesem Alter gelten sie als schuldfähig. Dies gilt auch für den Straßenverkehr.

Wer volljährig ist, ist selbst haftbar. Junge Erwachsene sind dennoch meist in der Haftpflichtversicherung der Eltern weiterhin mitversichert. Hierfür gibt es verschiedene Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen. Junge Erwachsenen sind unabhängig von ihrem Alter weiterhin über die Eltern versichert, wenn…

… sie noch zur Schule gehen.

… sie ihre erste Berufsausbildung (Ausbildung oder Studium) machen.

… sie auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz warten.

… sie sich im Freiwilligen Sozialen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst befinden.

Nach Abschluss der Schule, der Ausbildung, des Studiums, des FSJs oder des Bundesfreiwilligendienstes erlischt der Haftpflichtschutz für Ihren Nachwuchs. Ab diesem Zeitpunkt sollte eine eigene Versicherung in Betracht gezogen werden.

Abhängig davon, wie die Eltern versichert sind, treten verschiedene Regelungen für die Krankenversicherung des Nachwuchses ein.

Sind Sie als Eltern gesetzlich krankenversichert, können Sie auch Ihre Kinder kostenfrei im eigenen Vertrag mitversichern. Es besteht dennoch auch die Möglichkeit Ihre Kinder privat zu versichern, wenn Sie insbesondere Wert auf eine noch höherwertige Versorgung legen. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben demnach alle Familienmitglieder, die versichert sind, ein Recht auf die Leistungen der Krankenkasse. Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres mitversichert. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie darüber hinaus mitversichert, wenn sie bis dahin noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind.

Etwas anders sieht das Ganze aus, wenn Sie als Eltern beide privat krankenversichert sind. Ist dies der Fall, muss auch Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert werden. Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist hierbei nicht für Ihr Kind möglich.

Ist der eine Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, ergeben sich Ihnen zwei Möglichkeiten. Ihnen steht die Wahl offen, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern möchten. In diesem Fall haben Sie nicht die Möglichzeit einer beitragsfreien Familienversicherung, insofern der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat.

Dass Ihr Nachwuchs in der Freizeit Unfälle haben kann, die im schlimmsten Fall eine lebenslange Beeinträchtigung mit sich bringen, ist ein Gedanke, den Sie als Eltern sicherlich gern vermeiden möchten. Trotz dessen ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Der Schutz einer gesetzlichen Unfallversicherung gilt nämlich nur während des Kindergarten- oder Schulaufenthalts und auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause. Jedoch können Unfälle (gerade) auch in der Freizeit oder beispielsweise im Haushalt passieren – hierbei kann eine private Unfallversicherung für Kinder Abhilfe leisten. Sollten sich einmal versehentlich chemische Putzmittel in Reichweite Ihrer Kinder befinden, oder Ihr Nachwuchs auf wackeligen Beinen die Welt erkunden und bei seinen ersten Schritten einen folgenschweren Sturz erleiden, ist ein Unfall nicht auszuschließen.

Mit einer Unfallversicherung für Ihren Nachwuchs können Sie daher die beste Vorsorge von Geburt an gewährleisten. Je nach Tarif können hierbei verschiedene Leistungen beinhaltet sein. Erleidet Ihr Kind beispielsweise bleibende Schäden als Folge eines Unfalls, leistet die Unfallversicherung. Zum Beispiel können Sie Zahlungen erhalten, von welchen Sie Ihr Zuhause behindertengerecht gestalten können. Somit kann zumindest die finanzielle Belastung, die eine solche Situation mit sich bringt, verhindert werden.

Über den Tod eines Elternteils möchte man nicht gern nachdenken. Insbesondere, wenn Sie gerade erst eine eigene Familie gegründet haben, sind solche Gedanken schmerzhaft. Eine gute Vorsorge ist jedoch unverzichtbar. Sollte nämlich der Todesfall eintreten und nur noch ein Elternteil am Leben sein, können zum ohnehin schon schmerzhaften persönlichen Verlust im schlimmsten Fall noch hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen. Die Risikolebensversicherung kann für eine solche Situation finanziellen Schutz gewährleisten. Insbesondere, wenn Sie nicht verheiratet sind und im Todesfall eine Witwen-/Witwerrente nicht zum Tragen kommt, ist diese Versicherung von großem Vorteil für die Hinterbliebenen.

Sollte der/die Hauptverdiener*in Ihrer Familie frühzeitig von Ihnen gehen, erhalten die Hinterbliebenen von der Risikolebensversicherung die (vertraglich vereinbarte) Summe. Die Versicherungssumme sollte so festgelegt sein, dass der ausgezahlte Betrag im Todesfall so hoch ist, dass die Kosten für Ihr Kind abgedeckt sind, bis es finanziell eigenständig leben kann. Meist wird das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens versichert. Die Versicherungssumme kann in der Regel im Laufe der Zeit angepasst werden. Sollte sich Ihre Lebenssituation ändern (z. B. durch eine Änderung Ihres Einkommens oder ein oder mehrere weitere Kinder), können Sie also Ihre Versicherung auch darauf abstimmen.

Auch bei den Themen Baufinanzierung und Immobiliendarlehen bietet die Risikolebensversicherung eine ideale Sicherheit. Gerade bei großen Darlehen (wie z. B. gerade laufenden Baufinanzierungen) kann die vereinbarte Versicherungssumme eine große Sicherheit für die Hinterbliebenen darstellen.

Um bestmöglich für Ihren Nachwuchs vorzusorgen, ist es ratsam sich intensiv mit dem Thema Versicherungen für Kinder auseinandersetzen. Je nachdem, wie genau sich Ihre Lebenssituation gestaltet, könnten auch weitere Versicherungen für Sie und Ihre Familie relevant sein. Das Leben kennt keine Regeln und man weiß nie, was die Zukunft mit sich bringt. Versicherungen für verschiedene Lebenslagen können jedenfalls unbestreitbar dazu beitragen, im Ernstfall Beistand zu erhalten.

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