Pro Verbraucher

ProVerbraucher-Logo

ADVERTORIAL

Bei uns dreht sich alles um Versicherungen

Auslandskrankenversicherung – Ab wann ist diese nötig?

Ob Sommerurlaub an der Côte d’Azur, Auslandsaufenthalt in Australien oder Backpacking-Tour durch Südostasien. Ganz gleich welches Reiseziel Ihnen vorschwebt, mit einer Lebensmittelvergiftung oder einem verstauchten Fuß fällt es schwer Ihre Auslandsreise in vollen Zügen zu genießen. Dennoch kennt wahrscheinlich jeder jemanden, dem eine solche oder ähnliche Situation bereits widerfahren ist. Einmal unglücklich gestürzt oder zu abenteuerlustig beim Probieren des Street Foods gewesen und schon lernen Sie nicht nur Land und Leute, sondern auch das Krankenhaus oder die Arztpraxis Ihres Reiseziels kennen. Aus diesem Grund sollten Sie für jede Ihrer Reisen eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Wann Sie diese genau brauchen und welche Leistungen diese umfasst, klären wir im Folgenden.

Vorteile einer Auslandskrankenversicherung

Laut einer Umfrage von Statista haben die meisten Deutschen während eines Work & Travel Aufenthaltes Angst vor Krankheit oder vor der Begegnung mit einem gefährlichen bzw. giftigen Tier. Dabei sind diese vor allem in Australien, welches das beliebteste Reiseland der Deutschen für einen Work & Travel Aufenthalt ist, zu finden. Daher sollten Sie besonders bei längeren Auslandsaufenthalten darauf achten, dass Ihr Versicherungsschutz bei Erkrankungen sowie weiteren unerwarteten Unglücken greift. Denn wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes die Kosten Ihrer ärztlichen Behandlung selbst tragen müssen, reißt das in den meisten Fällen ein tiefes Loch in Ihre Brieftasche. Jedoch lohnt es sich nicht nur bei Langzeitaufenthalten im Ausland, sondern bereits bei einem gewöhnlichen Urlaub oder kurzen beruflichen Aufenthalten eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Die Vorteile einer Auslandskrankenversicherung liegen klar auf der Hand. Statt im Ernstfall den Arztbesuch oder teuren Klinikaufenthalt aus eigener Tasche zahlen zu müssen, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Hinzu kommt, dass hierbei in der Regel ebenfalls die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport gedeckt sind. Neben den klassischen ambulanten sowie stationären Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen umfasst das Leistungsportfolio der meisten Versicherungsanbieter zudem zahnärztliche Behandlungen, Medikamente und Verbandsmaterial sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Somit ermöglicht eine Auslandskrankenversicherung einen unbeschwerten Urlaub in weiter Ferne, ohne das Risiko hoher Krankheitskosten zu tragen.

Was deckt die gesetzliche Versicherung im Ausland ab?

Eine oft gestellte Frage ist, welche Leistungen bereits durch eine gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Ländern wie der Türkei, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde, werden medizinisch notwendige Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Jedoch belaufen sich die erstattungsfähigen Kosten lediglich auf denselben Anspruch, den gesetzlich Versicherte des jeweiligen Landes haben. Das bedeutet, wenn beispielsweise eine notwendige Behandlung in Deutschland im Krankenversicherungsschutz inbegriffen ist und im ausgewählten Aufenthaltsland jedoch eine Selbstzahlerleistung ist, wird diese nicht übernommen. Daher ist es lohnenswert, sich bereits vor Abreise über die gesetzliche Übernahme von Krankenhausleistungen des Landes zu informieren und gegen den lückenhaften Versicherungsschutz abzusichern. Ansonsten wird im unerwarteten Fall der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung der Traumurlaub wesentlich teurer als ursprünglich geplant. Gerade wenn aufgrund der schwere eines Unfalls ein Rücktransport durch einen Ambulanzflug getätigt werden muss, kann es sich um Summen von mehreren Tausenden Euro handeln. In einem solchen Fall sind Sie besonders dankbar über den Abschluss der privaten Zusatzversicherung. Denn die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich niemals übernommen.

Was muss ich beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Meist ist der Zeitraum der Auslandskrankenversicherung zeitlich begrenzt. Daher ist es bereits im Vorfeld der Reise wichtig zu wissen, ob es sich hierbei um einen Langzeitaufenthalt im Ausland oder um mehrere kurze Reisen innerhalb eines Jahres handelt. Denn je nach Reisedauer und Häufigkeit gibt es unterschiedliche Versicherungsverträge. Die meisten Versicherungsanbieter bieten Verträge mit einem Versicherungsschutz von bis zu 8 Wochen am Stück an. Sollten Sie diese Dauer überschreiten, benötigen Sie einen speziellen Schutz für Langzeitaufenthalte.

Wer bei der Urlaubsplanung an alles außer den Versicherungsschutz gedacht hat, kann diesen Last-Minute noch kurzfristig vor der Reise abschließen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich bei Abschluss der Auslandskrankenversicherung noch in Deutschland befinden. Dabei muss ein gutes Leistungspaket nicht immer teuer sein. Denn die ERGO bietet schon für weniger als 10 € pro Jahr eine Auslandskrankenversicherung für Einzelperson an – so können Sie unbesorgt die Reise in die Zielregion antreten.

Reisekrankenversicherung

Jahresversicherung
9
90
jährlich
  • Weltweit geschützt – auch bei Pandemien sowie bei Reisehinweisen und -warnungen des Auswärtigen Amtes
  • Ebenfalls versichert: COVID-19-Erkrankungen
Testsieger

Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll, sobald Sie eine Reise ins Ausland planen. Denn eine Erkrankung oder unvorhersehbare Unfälle können ohne entsprechenden Versicherungsschutz eine große finanzielle Belastung nach sich ziehen. Unter anderem können folgende Szenarien die Freude der lang geplanten Auslandsreise stark beeinträchtigen:

Bei einem Auslandssemester in den USA unternimmt die 21-jährige Lisa einen Wanderausflug mit einer neu gewonnenen Freundin durch ein nahegelegenes Walgebiet. Etwa auf der Hälfte der gewählten Wanderstrecke rutscht Lisa auf einem matschigen Abschnitt aus und fällt ungünstig auf einen Felsbrocken. Dabei zieht sie sich eine Handgelenkfraktur und Schienbeinbruch zu, was die beiden Freundinnen daran hindert die Bergwanderung fortzusetzten. Es folgt ein aufwändiger Rettungseinsatz, um sie zu bergen und im nächstgelegenen Klinikum zu behandeln. Dank der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung bleibt Lisa glücklicherweise nicht auf den Kosten der Rettungsaktion und Behandlungsmaßnahmen sitzen.

Auslandskrankenversicherung

Während des Familienurlaubs in der Türkei entscheidet sich der Familienvater Thomas dazu den Strand im Rahmen eines Schnorchelkurses zu erkunden. Zu seinem Unglück dringt Meerwasser in die locker sitzende Schnorchelbrille ein. Daher versucht Thomas in einem seichten Bereich eine kurze Pause einzulegen und die Gurte der Brille anzupassen. Hierbei tritt er auf einen Seeigel und es durchfährt ihn ein plötzlicher, starker Schmerz. Die Wunde wird von einem Arzt versorgt und die Seeigel-Stacheln werden bei einem ambulanten Eingriff chirurgisch entfernt. Nach der medizinischen Behandlung kann Thomas seine Verletzung und den Schock des Badeunfalls auskurieren und den Urlaub entspannt fortsetzen, da die Kosten, die durch den medizinischen Notfall entstanden sind von seiner Auslandskrankenversicherung übernommen werden.

Achtung: Die Behandlung von medizinischen Notfällen kann im Ausland zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Insbesondere in den USA handelt es sich im Gesundheitssektor meist um sehr hohe Rechnungssummen. Achten Sie daher bei Vertragsabschluss darauf, ob der Versicherungsanbieter z.B. nur unter bestimmte Bedingungen die Kosten der medizinischen Behandlungen erstattet. Um dies zu vermeiden, sollten Sie vor Versicherungsabschluss den Vertrag gründlich prüfen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei schwammigen Formulierungen oder ungewöhnlichen Extraparagraphen juristischen Rat einzuholen, um die Konditionen der unterschiedlichen Versicherungsanbieter besser vergleichen zu können.

Besteht der Versicherungsschutz bei Corona-Erkrankung?

Spätestens seit der Corona-Pandemie wurde das Portfolio vieler Auslandskrankenversicherungen um den COVID-19-Schutz erweitert. Achten Sie hierbei darauf, dass Ihr Versicherungsschutz sowohl in allen Ländern als auch bei vorhandenen Reisehinweisen und -warnungen weiterhin bestehen bleibt und Epidemien oder Pandemien somit nicht aus dem Leistungspaket ausgeschlossen sind.

Wann zahlt eine Auslandskrankenversicherung nicht?

Wenn es sich beim Auslandsaufenthalt um eine Reise handelt, deren Zweck die Behandlung eines medizinischen Problems ist oder bereits vor Antritt der Reise klar war, dass medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, z.B. durch Folgebehandlungen einer Krankheit, werden diese Kosten von der privaten Reisekrankenversicherung nicht erstattet.

Zudem sind gängige Routineuntersuchungen wie beispielsweise bei Schwangerschaft oder kostspieligen Zahnbehandlungen, die nicht als Provisorium dienen, meist nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Ganz gleich ob Auslandsjahr als Au Pair, Backpacking-Tour durch Thailand, oder Sommerurlaub mit der gesamten Familie. Damit der Traumurlaub nicht zum finanziellen Alptraum wird, ist es klug, sich gegen mögliche Krankheitsfälle oder Unfälle im Urlaubsort abzusichern. Dadurch kann im Ernstfall zumindest der restliche Urlaub sorgenfrei genossen werden sowie eine finanzielle Sicherheit bei schwerwiegenden Unglücken geleistet werden. Um sich auch während Ihrer Reise keine Sorgen um Ihr Zuhause machen müssen, lesen Sie unseren Beitrag zum Thema „Diebstahl und Einbruch – welche Versicherung zahlt?„.

Wen möchten Sie versichern?

Das könnte Sie auch interessieren
Wohnmobil

Mit dem Wohnmobil verreisen

Mit dem Wohnmobil verreisen Der Urlaub mit dem Wohnmobil stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, unbegrenzte Freiheit genießen zu können. Der große Vorteil dabei? Trotz grenzenloser

Weiterlesen »